Schlimmeres verhindert
GVO E Die EU-Kommission will die Schirm-GVO für unsere Branche und eine Umstellungsfrist für den Neufahrzeughandel bis 2013.
Von Doris Plate
Die Europäische Kommission hat die Weichen für die künftige Anwendung des Kartellrechts im Automobilsektor gestellt. In ihrem „Impact Assessment“, von den EU-Übersetzern „Folgenabschätzungsbericht“ genannt, befürwortet sie, die sektorspezifischen Normen für den Neufahrzeughandel auslaufen zu lassen.
Unsere Branche soll künftig unter die allgemeinen Wettbewerbsregeln, die so genannte Schirm-GVO, fallen. Für den Verkauf wird jedoch eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2013 gewährt. Dazu GVO-Experte Uwe Brossette, Rechtsanwalt in der Kanzlei Osborne Clarke: „Für die Vertragshändler ist erfreulich, dass wichtige Bestimmungen zum Händlerschutz wenigstens für drei weitere Jahre erhalten bleiben. Damit war im Laufe der Diskussion nicht…
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