Die Zusammenarbeit zwischen Importeur und Händler soll zukünftig flexibler sein und neue Geschäftsaktivitäten ermöglichen. Das ist das Ziel, das der Vorstandsvorsitzende der Renault Deutschland AG, Markus Siebrecht, am Freitag in Brühl formulierte. Deswegen wollen die Marken Renault und Dacia zum 1. Januar 2024 neue Händler- und Serviceverträge einführen. Die neuen Verträge basieren auf einem europäischen Rahmenvertrag.
Kündigung mit Option
Weil mit dem deutschen Händlerverband keine Einigung in Bezug auf den neuen Vertrag erzielt werden konnte, werden die bestehenden Verträge jetzt zu Ende September 2024 gekündigt. Autohäuser, mit denen man weiterhin zusammenarbeiten wolle, würden bereits in der Kündigung, die in diesen Tagen verschickt wird, einen entsprechenden Passus vorfinden, so Siebrecht. Wie ihr neues Händlervertragsangebot genau aussieht, werden sie Ende September 2022 erfahren. Auf jeden Fall bleibt es bei beiden Marken beim Vertragshändlersystem. Renault bleibt auch zweistufig. Dacia wird einstufig, wies es aus Brühl hieß.
Servicestandards erst 2023
Für einen neuen Servicevertrag müssen sich die Interessenten bewerben. Die Standards, die ab 2024 zu erfüllen sein werden, werden erst im nächsten Jahr feststehen. Dafür muss die neue Kfz-GVO abgewartet werden, die die rechtlichen Rahmenbedingungen auf europäischer Ebene festlegt. Die aktuelle Kfz-GVO läuft am 31. Mai 2023 aus.
Stellungnahme des Händlerverbands
Nach Auskunft von Siebrecht scheiterten die Gespräche mit dem Verband Deutscher Dacia und Renault Partner (VDRP) unter anderem daran, dass der VDRP ein Mitspracherecht gefordert habe. Dieses wollte der Importeur nicht einräumen. In einer Stellungnahme des Verbands heißt es dazu, das beziehe sich auf die einseitige Veränderungsmöglichkeit des Herstellers bei den Selektionskriterien. Diese stelle für die Partner ein erhebliches Risiko dar. Nach dem aktuellen, zurzeit gültigen Vertrag sei der Verband bei der Änderung der Selektionskriterien noch insoweit mit eingebunden, dass eine Einigung erzielt werden müss. Der neue Vertrag und die damit verbundenen Anlagen würden darüber hinaus geänderte Vergütungssysteme vorsehen, deren Ausgestaltung bislang jedoch noch nicht bekannt sei, so der VDRP weiter. Aktuell werde aber noch über eine neue Kooperationsvereinbarung verhandelt, mit dem Ziel, dem Verband ein Mitspracherecht auch in Zukunft einzuräumen. Der Umfang der Vereinbarung zwischen den Beteiligten sei aber noch nicht abschließend geklärt.
Knackpunkte
Knackpunkt in den Verhandlungen zwischen Händlerverband und Importeur war außerdem der Umgang mit den Gebrauchtwagen. Im neuen Händlervertrag wird auch das wichtige GW-Geschäft geregelt. Hiergegen hat der Verband seine Bedenken geäußert. Auch das Thema Direktvertrieb sei wegen der erheblichen Investitionen des Netzes noch in der Diskussion, teilte der VDRP mit. Ebenso sei der konkrete Umgang mit den Kundendaten im Verhältnis Hersteller und Händler noch nicht klar geregelt, was jedoch für einen künftigen Ausgleichsanspruch gemäß $ 89b HGB analog notwendig ist. Über die Vertragskommission sei der VDRP aber weiterhin in die Konzeption der Verträge eingebunden und stehe im Austausch mit dem Hersteller. In den letzten Wochen habe die Händlervertretung bereits erreichen können, dass der ursprüngliche Vertragsentwurf in einigen Punkten überarbeitet wurde. Die Ansicht des Herstellers, es seien bereits erhebliche Änderungen erfolgt, teilt der Verband aber nicht.
Rund 200 finale Kündigungen
Auf Nachfrage erklärte Siebrecht, dass rund 200 kleinere Partner kein neues Vertragsangebot erhalten werden. Wer das sein wird, hänge weniger von den Verkaufszahlen ab, sondern hätte eher geografische Gründe. Es sei Renault und Dacia wichtig, auch weiterhin ein flächendeckendes Verkaufs- und Serviceangebot in Deutschland zu haben. Rückstellungen für die Ausgleichsansprüche der ausscheidenden Partner seien gebildet worden. Über die Höhe wollte er aber keine Auskunft geben. Schließlich hänge die notwendige Summe auch davon ab, wie viele Partner das neue Vertragsangebot akzeptieren würden. Wegen des kommenden Produktfeuerwerks geht er aber davon aus, dass die meisten aktuellen Partner weiter mit der Marke zusammenarbeiten wollen.
Sekundärnetzpartner
Im Zuge der Vertragskündigung hat Renault seine Primärnetzpartner aufgefordert, ihren angeschlossenen Sekundärnetzpartnern ebenfalls zu kündigen. Nach Informationen des VDRP hat das den Vorteil, dass Renault Deutschland die Primärnetzpartner im Verhältnis zu ihren Sekundärnetzpartnern nach den aktuell gültigen Verträgen von etwaigen Ausgleichsansprüchen gemäß Paragraph 89b HGB analog freistellen muss und auch die Sekundärnetzpartner von dieser Regelung entsprechen profitieren können.
Infoveranstaltungen des Verbandes
Der VDRP plant zeitnah einzelnen lokale Gesprächsrunden vor Ort, um konkrete Fragen der Partner zu beantworten und die weitere Vorgehensweise im Detail zu besprechen. Der Verband empfiehlt den Partnern, diese Gesprächsrunden zu nutzen, damit sie sich vor einer Unterschrift unter den Vertrag darüber im Klaren sind, welche Verpflichtungen sie langfristig eingehen und welche Investitionen damit verbunden sind. Für die Händler, die zukünftig keinen neuen Vertrag mehr erhalten, oder die sich selbst dazu entschließen, endgültig aus dem Netz auszuscheiden, wird der Verband zusätzliche Informationsveranstaltungen zum Beispiel zu den möglichen Investitionsschutzansprüchen und den Ausgleichsansprüchen durchführen.
FrankF