Wirtschaftlicher Totalschaden: Restwert und Schadensminderungspflicht
Verkauf zum Restwert: Ein Urteil des OLG Köln verneint Pflicht zur Vorabinformation an die Haftpflichtversicherung.
Immer wieder kommt es vor, dass ein Unfallfahrzeug ins Autohaus gebracht wird und sich ein nicht reparaturwürdiger wirtschaftlicher Totalschaden herausstellt. Es wird dann insbesondere zur Ermittlung des Restwerts ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben. Zu dessen Bestimmung holt der Sachverständige drei Angebote von Restwertaufkäufern ein. Von daher stellt sich nachfolgend die Frage, ob das Fahrzeug zu diesem Restwert sofort veräußert werden kann, ohne dass vorher der Haftpflichtversicherung des Unfallschädigers die Möglichkeit gegeben wird, eventuell ein höheres Restwertangebot zu unterbreiten. Gegebenenfalls möchte das Autohaus das Unfallfahrzeug für den Verkauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens selbst zu dem vom Sachverständigen festgestellten Restwert in Zahlung nehmen. In der Praxis geschieht es wiederholt, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallschädigers nach dem…
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