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Porsche-Prozess: Umstrittenes Schreiben an Bank

08.11.2012 07:33 Uhr
Holger Härter
Porsches Ex-Finanzchef Härter: Architekt des Angriffs auf Volkswagen.
© Foto: Michael Latz/ddp

Der Paragraf gegen Kreditbetrug ist klar: Wer im Schriftverkehr mit Banken trickst, um leichter ans Geld zu kommen, macht sich strafbar. Doch der Porsche-Prozess zeigt, dass der Teufel im Detail steckt.

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Im Prozess um Kreditbetrug gegen Porsches Ex-Finanzchef Holger Härter werden die Marschrichtungen von Anklage und Verteidigung immer klarer. Dreh- und Angelpunkt ist ein Schreiben aus Härters Abteilung an die Bank BNP Paribas. Bei dem Brief streiten sich die Parteien auf zwei für das Urteil ganz entscheidenden Ebenen, wie sie am Donnerstag zum siebten Prozesstag im Landgericht Stuttgart aufs Neue betonten. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft ist die Mitteilung fehlerhaft und beweist damit eindeutig Härters Schuld. Es geht in der Erklärung um Angaben zu den riskanten Geldgeschäften, mit denen Härter Schritt für Schritt nach der Macht bei Volkswagen griff.

Härter gilt als der Architekt des Angriffs auf den Wolfsburger Weltkonzern. Er hatte es mit seinen ausgeklügelten Finanzinstrumenten geschafft, VW-Anteile deutlich unter Börsenwert zu kaufen. Im Strudel der Wirtschaftskrise krachte das heikle System, das Wetten ähnelte, am Ende aber in sich zusammen. Angeklagt sind der Ex-Finanzchef und zwei seiner damaligen Führungskräfte nun, da sie im Frühling 2009 zur heißen Phase der Übernahmeschlacht bei Kreditverhandlungen mit der BNP angeblich milliardenschwere Risiken verheimlicht haben sollen.

Beweis der Staatsanwaltschaft: Ein Schreiben an die Frankfurter BNP-Filiale über mögliche Kosten für den Aufbau der VW-Beteiligung. Es datiert auf den 19. März 2009 und enthält laut Anklage Fehler. Das könnte nach Paragraf 265b im Strafgesetzbuch ein Kreditbetrug sein.

Wann gilt ein Kredit als bewilligt?

Doch der Teufel steckt im Detail: Die beiden Parteien streiten um die Übersetzung von englischem Fachvokabular, Rechenwege und nicht zuletzt um theoretisch maximale Kursschwankungen der Börse. Härters Verteidigerin Anne Wehnert argumentiert: Erstens seien die Angaben nachweislich korrekt, und zweitens dürfe das Schreiben wegen seines Zeitpunktes gar nicht als Beweis ins Spiel kommen. Begründung: Das oberste Kreditgremium der BNP in Paris habe schon am 13. März – sechs Tage vor der schriftlichen Erklärung – grünes Licht für den Kredit gegeben. Und alle Angaben zeitlich nach einer Kreditbewilligung seien – ganz egal ob nun richtig oder falsch – nicht mehr von Bedeutung.

Staatsanwalt Reto Woodtli sieht das ganz anders. Er hält dagegen, dass der Kreditvertrag erst nach dem 19. März unterschrieben wurde. "Die Entscheidung [aus Paris vom 13. März] hieß ja nicht: 'Jetzt verschließt Ihr die Augen vor allem, was da noch nachfolgt'", sagte der Anklagevertreter am Donnerstag. Die Erklärung sei sehr wohl für das Gelingen des Kredits von Bedeutung gewesen – und enthalte Fehler.

An diesem Freitag (9. November) hört das Gericht einen Professor, der zu den Rechenwegen des Schreibens aussagen soll. Er ist Experte für "Derivate Finanzmarktinstrumente" – Härters damalige Angriffshebel.

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