Ein Großteil der milliardenschweren Anlegerklagen gegen die Porsche-Holding wird zur Klärung zentraler Streitfragen gebündelt. Das Landgericht Hannover entschied am Mittwoch, vier Fälle zu entsprechenden Schadenersatz-Forderungen für eine solche Bewertung an das Oberlandesgericht Celle zu verweisen. Damit greift das sogenannte Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG), bekannt etwa aus Fällen gegen die Deutsche Telekom und die Bank HRE.
Die Richter in Celle sollen wichtige Aspekte, die allen Klagen gemeinsam sind, als nächsthöhere Instanz vorentscheiden. Sie suchen sich einen Fall heraus, den sie als besonders kennzeichnend für das Gesamtverfahren sehen - so werden Rahmenbedingungen für die anderen Einzelklagen gesetzt. Dabei erfolgen zwar noch keine endgültigen Urteile, aber wichtige Weichenstellungen.
Hintergrund der Klagen in Hannover ist die Übernahmeschlacht zwischen der Porsche-Mutter PSE und VW vor acht Jahren. Anleger sehen sich dabei rückblickend fehlinformiert und um Milliardensummen gebracht.
Bis zum Bundesgerichtshof?
Es ist davon auszugehen, dass der Weg über das KapMuG nach Celle noch bis zum Bundesgerichtshof (BGH) läuft. Zunächst einmal übergibt das Landgericht Hannover mit einem sogenannten Vorlagebeschluss an die Kollegen des Oberlandesgerichts und schickt dabei einen Katalog mit Feststellungszielen nach Celle - 83 Punkte sind das. Dort fallen Entscheidungen zu dem Katalog. Gegen sie ist BGH-Beschwerde zulässig.
Prozessbeobachter rechnen zwar mit einigen Jahren, die der Weg über das KapMuG nun dauern dürfte. Dann aber könnten die höchstrichterlich am BGH gesetzten Leitplanken die Verfahren stark beschleunigen. Sie laufen schon jahrelang, ohne dass groß inhaltlich entschieden wurde. Dabei ging es etwa lange nur um Zuständigkeitsfragen der Gerichte.
Die höheren Instanzen können sowohl bindende Entscheidungen festlegen als auch Arbeitsaufträge an das Landgericht formulieren. Theoretisch könnten die Kläger, nachdem die Schleife über das KapMuG zum Landgericht zurückkommt, dort ihre Klagen zurückziehen. Ansonsten werden die Fälle mit den inhaltlichen, in höheren Instanzen erfolgten Vorgaben verhandelt. Gegen die Urteile wären dann wiederum Berufungen am Oberlandesgericht Celle möglich - und dort zusätzlich auch noch einmal eine Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH.
In den Verfahren wird inhaltlich beispielsweise darum gerungen, ob die Porsche-Holding Anlegern vorsätzlich einen Schaden zugefügt hat und daher zu Schadenersatz verpflichtet wäre. Umstritten ist dabei etwa, ob beim Aufbau der Beteiligung an Volkswagen Mitteilungen zur rechten Zeit kamen und ob diese irreführend oder gar falsch waren. (dpa)