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Ausgabe 13/2013: Pflichten-Dschungel

14.05.2014 15:02 Uhr

DL-InfoV - Die Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer.

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Bekanntlich hat der Gesetzgeber den Unternehmen vielfache Pflichten zur Information seiner Vertragspartner - und bereits seiner Vertragsinteressenten - auferlegt. Exemplarisch seien hier genannt das Handelsgesetzbuch, das GmbH-Gesetz, die BGB-Informationspflichten-Verordnung oder die Preisangaben-Verordnung. Hinzugekommen zu dem Informationspflichten-Dschungel ist die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV). Obwohl sie bereits am 17. Mai 2010 in Kraft getreten ist, zeigt die anwaltliche Praxis, dass diese Verordnung vielfach unbeachtet geblieben ist. Es ergeben sich u. a. neue Fallstricke für das Abmahn(un) wesen.

Allgemeines

Die DL-InfoV betrifft alle Dienstleistungsunternehmen, also auch Handel und Handwerk. Die Kfz-Branche ist mit dem Neuwagen-, Gebrauchtwagen- und Ersatzteilverkauf wie auch mit allen Werkstattleistungen betroffen. Mit der DL-InfoV wird (wieder…

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