Die Chancen auf den Erfolg einer seit Mittwoch verhandelten Aktionärsklage gegen die Porsche-Dachgesellschaft sind unklar. Der Verein "Verbraucherzentrale für Kapitalanleger" vertritt seit Mittwoch vor dem Oberlandesgericht Stuttgart die Meinung, dass die Hauptversammlung 2010 den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2008/2009 zu Unrecht entlastet hat. "Die Erfolgsaussichten sind offen", sagte Richter Eberhard Stilz. In einer ersten Einschätzung deutete er jedoch an, dass wesentliche Ansatzpunkte der Klage gegen die Porsche Automobil Holding SE kaum erfüllt seien. Ein Urteil wurde für den 29. Februar angekündigt.
Im Kern kritisiert der Verein das riskante Handeln von Vorstand und Aufsichtsrat während der Übernahmeschlacht zwischen Volkswagen und Porsche. Die Mitglieder der Hauptversammlung hätten um die Mängel der Arbeit der beiden Gremien gewusst und hätten diese daher nicht entlasten dürfen. Unter anderem ist der Verein der Meinung, dass zu hohe Vorstandsbezüge und Abfindungen bewilligt worden seien.
Zudem seien auf der Versammlung am 29. Januar 2010 Nachfragen der Aktionäre nicht ausreichend beantwortet worden. Kläger Martin Weimann kritisierte auch das generelle Informationsmonopol von Gesellschaften gegenüber den Aktionären. In erster Instanz vor dem Landgericht Stuttgart waren ähnliche Argumente abgelehnt worden.
Richter Stilz erklärte dazu, dass die Bezüge zwar möglicherweise "grenzwertig wohlwollend", aber nicht "eindeutig unangemessen" gewesen seien. Auch bei den meisten der kritisierten Antworten konnte der Richter in seiner vorläufigen Einschätzung nicht erkennen, dass diese nicht ausführlich genug beantwortet worden waren. Zudem sei teilweise auf Antworten verzichtet worden, weil diese sonst spekulativ gewesen wären.
Verfahren von eher geringer Bedeutung
Der am gestrigen Mittwoch gestartete Prozess spielt im Feld der Klagen zum Übernahmekampf zwischen Porsche und VW eine eher untergeordnete Rolle. Trotzdem versprechen sich die Gegner der Holding eine Signalwirkung für die weiteren Auseinandersetzungen, bei denen es teilweise um milliardenschwere Schadenersatzforderungen geht. (dpa)