GVO: Noch alles offen
Derzeit werden in Brüssel die wettbewerbsrechtlichen Weichen für den Neuwagenvertrieb und Aftersales ab 2022/23 gestellt. Ein Überblick über die aktuelle Diskussion.
Seit dem 01.06.2013 haben wir für den Vertrieb von Neufahrzeugen keine Kfz-spezifische Gruppenfreistellungsverordnung mehr. Stattdessen gelten die branchenübergreifenden Regelungen der Vertikal-GVO. Für den Aftersales gibt es zwar noch eine Kfz-GVO, aber letztlich enthält diese nur wenige Regelungen zum Ersatzteilbereich. Interessanter sind die diese Verordnung ergänzenden Leitlinien. Insgesamt spielen die Gruppenfreistellungsverordnungen aber im Automobilhandel im Moment keine große Rolle. Denn es gibt für Händler im Moment viel drängendere Themen, wie zum Beispiel CO2-Ziele als Bonuskriterien oder die Online-Vertriebsaktivitäten von Herstellern bzw. Importeuren. Das ist sicherlich verständlich, aber es sollte trotzdem nicht aus den Augen verloren werden, dass die wettbewerbsrechtlichen Weichen für den Neuwagenvertrieb und Aftersales ab 2022/23 jetzt gestellt werden. Denn die…
Mehr Infos finden Sie hier!