ZDK: Die GVO muss angepasst werden
Der ZDK fordert von Brüssel, auch mit künftigen Regelungen faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.
Die Gruppenfreistellungsverordnungen (GVO) der EU haben großen Einfluss auf die Rahmenbedingungen des Kfz-Handels und des Kfz-Service. Die derzeit geltende so genannte Vertikal-GVO (330/2010), die seit dem 1. Juni 2013 für den Neuwagen-Vertrieb gilt, läuft am 31. Mai 2022 aus. Die Kfz-GVO, die für den Aftersales und die Serviceverträge relevant ist, am 31. Mai 2023. Die Entscheidung über die Neuregelung der Vertikal-GVO soll schon im zweiten Quartal 2020 fallen, bei der Kfz-GVO soll es im Frühjahr 2021 so weit sein.
Stellungnahme des ZDK
Der ZDK hat als Interessenvertreter der deutschen Automobilhändler, aber auch als Mitglied der "Alliance of European Car Dealers and Repairers", kurz AECDR, seine Position gegenüber der EU-Kommission dargelegt. In dem Papier heißt es, der ZDK sei grundsätzlich der Auffassung, dass die Vertikal-GVO ebenso wie die Leitlinien zur Förderung einer guten…
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