Arbeitsvertrag: Neues Nachweisgesetz zum 1. August 2022
Arbeitgeber haben künftig wesentlich erweiterte Verpflichtungen zur Unterrichtung des Arbeitnehmers über die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsvertrags.
Aufgrund der EU-Richtlinie vom 14. Oktober 1991 (91/533/EWG) "Über die Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers über die für seinen Arbeitsvertrag oder sein Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen" wurde am 20. Juli 1995 das deutsche "Nachweisgesetz" (NachwG) erlassen. Nach diesem Gesetz hat der Arbeitgeber spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Das NachwG gilt für alle Arbeitnehmer, sofern sie nicht lediglich zur vorübergehenden Aushilfe von höchstens einem Monat eingestellt werden. Das NachwG gilt - mit den Einschränkungen des § 22 Mindestlohngesetz - sogar für Praktikanten.
Das NachwG enthält einen recht umfangreichen Katalog der wichtigsten Vertragsbedingungen, die dem Arbeitnehmer…
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