Urteile: Neues aus deutschen Gerichtssälen
Steuerfreier Sachbezug - was ist mit Lieferkosten? +++ Neues zur 1-Prozent-Regelung +++ Erbrecht in der digitalen Welt
Steuerfreier Sachbezug - was ist mit Lieferkosten?
Arbeitgeber dürfen ihren Arbeitnehmern bis zu einer Freigrenze von 44 Euro pro Monat eine Sachleistung gewähren, ohne dass sie hierfür Steuer- und Sozialabgaben zahlen müssen. Beispiele für Sachbezüge sind Sachgeschenke, Tankgutscheine, Einkaufsgutscheine und Gutscheinkarten. Der Arbeitgeber steigert hierdurch im Wettbewerb um Fachkräfte seine Attraktivität ohne zusätzliche Steuer- und Sozialabgaben. Gleichzeitig erhält der Arbeitnehmer Sachvorteile im Wert von bis zu 44 Euro pro Monat. Wird der Betrag von 44 Euro monatlich überschritten, ist der gesamte Sachbezug steuer- und beitragspflichtig und nicht nur der darüber hinausgehende Betrag. Weiterhin gilt zu beachten, dass es sich um eine monatliche Freigrenze handelt, d. h. wird der Betrag in einem Monat nicht ausgeschöpft, kann der nicht beanspruchte Teil nicht auf folgende Monate…
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