Im Milliardenstreit mit Investoren rund um "Dieselgate" wird es ernst für Volkswagen: An diesem Montag (10. September) beginnt die mündliche Verhandlung am Oberlandesgericht Braunschweig. Aktionäre fordern im Musterverfahren Schadenersatz in Milliardenhöhe für erlittene Kursverluste. Die Richter müssen beurteilen, ob VW die Investoren rechtzeitig über die Diesel-Affäre informiert hat.
Unmittelbar nach Aufdeckung des Skandals durch die US-Behörden Ende September 2015 war der Kurs der VW-Aktie eingebrochen - zeitweise verloren die Vorzugspapiere des Konzerns fast die Hälfte ihres Werts. Anleger erlitten heftige Verluste.
Mit der Ende Februar eingereichten Klageerwiderung im Musterverfahren machte Volkswagen seine Sicht klar: Demnach gab es keine konkreten Anhaltspunkte für eine Kursrelevanz der Affäre, bis die US-Umweltbehörden am 18. September 2015 mit ihren Anschuldigungen an die Öffentlichkeit gingen.
In 1.645 Schadenersatzklagen werden Forderungen von knapp vier Milliarden Euro geltend gemacht. Insgesamt liegen 1.668 Klagen über fast neun Milliarden Euro vor. (dpa)