Unfallschadenabwicklung / Ab Juli dieses Jahres erlaubt das neue Rechtsdienstleistungsgesetz allgemeine Rechtsauskünfte durch die Werkstatt und erleichtert die Unfallschadenabwicklung mit der Versicherung.
Neue Chancen
Von sarah Weiss
Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz löst zum 1. Juli 2008 das Rechtsberatungsgesetz ab. Diese Gesetzesnovelle gestattet es Servicebetrieben, ihren Kunden einen zusätzlichen Service anzubieten: So dürfen Autohäuser den Kunden künftig im Schadensfall auch bei Versicherungsfragen unterstützen. Vielen Kunden fehlt es an Know-how und Zeit, um sich mit diesen Fragen zu beschäftigen. Sie wissen es folglich sehr zu schätzen, wenn Werkstätten nicht nur die technischen Schäden beheben, sondern darüber hinaus die Schadensregulierung mit der Versicherung übernehmen.
Auch nach dem neuen Rechtsdienstleistungsgesetz ist eine Rechtsdienstleistung, also "jede Tätigkeit in…
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