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Ausgabe 08/2009: Neu und defekt

20.04.2009 00:00 Uhr

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Recht + Steuern

Neu und defekt

SachMangel Beim Verkauf E Der BGH hat sich in einem neuen Urteil mit der Frage befasst, wer beim Fehlschlagen der Nachbesserung die Beweislast trägt.

autohaus-juristen rechtsanwälte g. haug & Partner

Wenn ein neu erworbenes Fahrzeug mit einem Sachmangel behaftet ist, kann der Käufer zunächst nur Nacherfüllung verlangen. Der hiermit konfrontierte Verkäufer wird dabei gut beraten sein, das Fahrzeug sorgfältig auf den vom Kunden beanstandeten Fehler hin zu überprüfen und diesen fachgerecht zu beseitigen. Dabei sollte der Händler nicht nur die Kundenzufriedenheit im Auge haben, sondern auch die Konsequenzen einer fehlgeschlagenen Nacherfüllung. Der Käufer kann nämlich in diesem Fall nach Paragraf 440 BGB ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Nach Satz 2 dieser Vorschrift gilt eine Nachbesserung nach dem erfolglosen zweiten Versuch als…

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