Nachhaltigkeitsbericht: Entlastung für viele Autohändler

Die Europäische Kommission plant weniger Berichtspflichten, eine klarere Struktur und mehr Flexibilität in der Umsetzung. Diese Anpassungen würden mittelgroße Autohändler spürbar entlasten.
Die regulatorischen Anforderungen an Unternehmen in der EU verändern sich stetig - besonders im Bereich Nachhaltigkeit. Mit der Omnibus-Verordnung hat die Europäische Kommission am 26. Februar 2025 weitreichende Erleichterungen für Unternehmen angekündigt. Weniger Berichtspflichten, eine klarere Struktur und mehr Flexibilität in der Umsetzung stehen dabei im Mittelpunkt. Doch was genau bedeutet das für den Automobilhandel?
Während der Weg zu einer nachhaltigeren Wirtschaft weiterhin Priorität hat, soll die Omnibus-Verordnung Unternehmen entlasten und bürokratische Hürden abbauen. Die neuen Regelungen betreffen vor allem die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) sowie die EU-Taxonomie-Verordnung.
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Der Kreis der betroffenen Unternehmen wird enger gefasst, wodurch der administrative…
Mehr Infos finden Sie hier!