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Arbeitssicherstellungsgesetz: Im Spannungs- oder Verteidigungsfall

24.03.2025 08:04 Uhr
Paragraphenzeichen
© Foto: Oakozhan / stock.adobe.com

Das ASG kann die Privatautonomie einschränken und Arbeits-verpflichtungen und Kündigungsbeschränkungen normieren. Was erwartet Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Fall des Falles?

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Den wenigsten ist bekannt, dass Arbeitsrecht auch eine politische und sogar militärisch bedeutsame Komponente haben kann: das Arbeitssicherstellungsgesetz - in der Ausformulierung das "Gesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung" (nachfolgend: ASG). Das ASG normiert für den militärischen Spannungsfall - und naturgemäß erst recht für den Verteidigungsfall - für Arbeitgeber und Arbeitnehmer aller Branchen Arbeitsverpflichtungen und Kündigungsbeschränkungen. Die Privatautonomie, das heißt das Recht, private Rechtsverhältnisse nach eigener Entscheidung zu gestalten, wird durch das ASG eingeschränkt. Der russische Angriffskrieg, insbesondere im Zusammenspiel mit dem Verhalten des aktuellen amerikanischen Präsidenten, hat die deutsche wie auch die gesamteuropäische Sicherheitslage massiv verändert. Von vielfacher…

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