Unabhängige Kfz-Betriebe haben nun ebenfalls uneingeschränkten Zugriff auf Reparatur- und Wartungsinformationen der Marke Tesla. Zum Jahreswechsel hat der US-amerikanische Elektroautohersteller seine Technik-Plattform entsprechend angepasst, wie der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) am Mittwoch in Bonn mitteilte.
Der ZDK und andere Marktteilnehmer hatten zuvor bei der EU-Kommission Beschwerde gegen die Tesla-Praxis, nur eigenen Servicebetrieben Zugang zu den Daten zu gewähren, eingelegt. "Dieser Erfolg zeigt, wie wichtig die intensive Verbandsarbeit gerade auch auf europäischer Ebene ist", sagte Vizepräsident Wilhelm Hülsdonk. Gemäß der geltenden Gesetzgebung muss allen Werkstätten ein diskriminierungsfreier Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen sowie zur Diagnose- und Programmierungssoftware ermöglicht werden.
Nach Angaben des ZDK verlangt Tesla momentan eine sehr hohe Gebühr von 125 Euro pro Stunde für die Nutzung der Diagnose- und Programmierungssoftware sowie ein geringeres Entgelt (30 Euro pro Stunde) für Wartungsinformationen über das technische Portal. Insbesondere die erhobene Diagnose-Gebühr verstößt aus Sicht der Branchenvertretung gegen die in der Typgenehmigungsverordnung (EU) 2018/858 verankerte Diskriminierungsklausel. Es sei unabhängigen Kfz-Unternehmen nicht möglich, den Kunden ein vergleichbares Serviceangebot gegenüber den autorisierten Tesla-Betrieben zu ermöglichen.
Hülsdonk kündigte an, auch dieses Problem "an die zuständigen Stellen " in Brüssel zu kommunizieren. (rp)
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