Von Doris Plate/AUTOHAUS
Wie groß muss eine Direktannahme sein und wie dürfen die Kundendaten verwendet werden? Diese beiden Fragen verhindern derzeit noch die Rückbestätigung der Mazda Serviceverträge. Das wurde anlässlich der Mazda Händlerverbandstagung am Samstag in Potsdam bekannt. Im November 2017 hatte Mazda Motors Deutschland (MMD) die neuen Serviceverträge nach Kündigung der aktuellen an die Partner versandt. Diese sollen ab Januar 2019 gelten. Die meisten Händler haben diese wohl auch unterzeichnet und an ihren Importeur zurückgeschickt. Wie viele Serviceverträge verschickt wurden und wie viele zurückkamen, gaben die Verantwortlichen nicht bekannt.
Die Autohäuser haben aber bislang die wiederum von MMD gegengezeichneten Verträge nicht bekommen. Die Leverkusener bemängeln nämlich bei einigen Partnern noch die Größe der Direktannahme. Auch bei der Ausgestaltung der Datenschutzerklärung (DSE) ist man sich nicht einig. Während der Händlerverband davon ausgeht, dass die DSE nicht zum Händlervertrag passt und deshalb geändert werden muss, meint MMD, dass die Marketingrichtlinie geändert werden muss, damit die DSE zum Vertrag passt. Diese Meinungsverschiedenheit soll nun vom Landesdatenschutzbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen – in dem Leverkusen liegt – geklärt werden. Das beschlossen die Teilnehmer der Mazda-Händlerverbandstagung einstimmig mit nur einer Enthaltung. Die Formulierung der entsprechenden Anfrage liegt den Importeursvertretern bereits vor.
Wer darf was mit den Daten machen?
Die Klärung dieser Frage ist für den Handel sehr wichtig. Denn was zunächst nach einem bürokratischen Problem klingt, könnte über die Zukunft des Handels entscheiden: Die Geschäfte von morgen werden zum großen Teil davon beeinflusst werden, wer die Daten wie nutzen kann. Zum Beispiel geht es darum, ob der Hersteller/Importeur die Kundendaten nutzen kann, um am Handel vorbei direkt an die Kunden Angebote zu machen, an denen der Händler dann in Zukunft nichts mehr verdient. Oder ob er – wie jetzt bei Skoda vereinbart – auch an allen direkt an seine Kunden angebotenen Leistungen mitverdient.
MHV-Jahreshauptversammlung 2018
BildergalerieMMD-Geschäftsführer Bernhard Kaplan konnte sich zu einer solchen Zusage bislang nicht durchringen, obwohl die Händler das fordern. Die bisherigen Verhandlungen zu dem Thema bezeichnete Händlerverbands Präsident Werner Prange als "sehr anstrengend". Hinzu komme, so Prange, dass MMD die "Partner" mittlerweile in vielen Bereichen mit zusätzlichen Kosten belaste oder Ertragsmöglichkeiten verringere. Die in den früheren Jahren gute Zusammenarbeit werde nun aufgrund fehlender Dialogmöglichkeiten vermisst.
Auch die Verkäufe sind aktuell nicht mehr auf dem guten Niveau des ersten Quartals 2018. Zwar hat die Marke keine Probleme mit dem neuen Abgastest WLTP wie viele andere auf dem Markt. Naturkatastrophen in Japan sorgten in den vergangenen Monaten aber für Lieferprobleme und die wiederum für Rückgänge bei den Zulassungen. Kaplan versicherte zwar, dass man sehr darum bemüht sei wieder mehr Ware zu bekommen und dies in Deutschland auch besser als anderswo auf der Welt gelinge. Ob das reicht, um bis Ende des Jahres den Marktanteil wieder von derzeit 1,8 Prozent auf die geplanten zwei Prozent zu bekommen, muss sich noch herausstellen. Im September jedenfalls, so Vertriebsleiter René Bock, könnte der Marktanteil sogar kurzfristig auf drei Prozent steigen – weil einige andere Marktteilnehmer wegen der WLTP-Problematik so schwach sind.
Was sonst noch in Potsdam besprochen wurde, lesen Sie in AUTOHAUS 18, das am 24. September erscheint.
rosi brichta
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