Unternehmensberater Martin-Dieter Herke, Autor des monatlichen AUTOHAUS-Zinsspiegels, gibt wieder wertvolle Tipps rund um Banken, Kredite und Finanzierungen. Die Themen der vierten Ausgabe von "Herke antwortet": Wie sicher sind Bankeinlagen unter dem Einlagensicherungsfonds? Zinsaufschläge für Autohäuser? Gebühren für die Ausstellung einer Löschungsbewilligung? Wie sicher sind eigentlich Einlagen bei einer Bank, die durch den Einlagensicherungsfonds abgesichert sind? Einlagen die im Rahmen des Einlagensicherungsfonds abgesichert sind, sind sicher. Bei Banken, die dem Bundesverband Deutscher Banken angehören, beträgt der jeweils abgesicherte Betrag 30 % des Eigenkapitals der Bank, bei die Einlagen angelegt sind. Haben Sie Einlagen bei einer Volksbank/Raiffeisenbank oder einer Sparkasse, dann gibt es keine betragsmäßige Begrenzung, dort sind Einlagen in jeder Höhe durch den Sicherungsfonds gesichert. Eine andere Frage ist die: In welcher Höhe verfügt der Fonds denn über Mittel? Experten schätzen den Betrag derzeit auf zirka 5 Milliarden EUR. Dieses Geld würde in der Tat nicht ausreichen alle Einlagen abzudecken, deshalb hat ja auch die Bundesregierung zusätzlich eine Staatsgarantie abgegeben, so dass Einlagen bei Banken, die deutschem Recht unterliegen, absolut sicher sind. Stimmt es, dass Banken jetzt speziell für Autohäuser einen Zinsaufschlag berechnen? Nicht speziell für Autohäuser, aber für Kreditnehmer mit schwacher Bonität und negativen Aussichten. Leider werden viele Autohäuser derzeit von ihren Banken so eingestuft. Sprechen Sie mit Ihrer Bank über die Ratingeinstufung Ihres Autohauses. Lassen Sie sich die Einzelheiten erläutern. So erfahren Sie, wo die Bank ihre Risiken sieht. Legen Sie ihrerseits eine realistische Planung für das Geschäftsjahr 2009 vor und begründen Sie Ihre Annahmen. Je nach dem, zu welchen Ergebnissen Ihre Planung kommt, können Sie die Bank unter Umständen von einem zu hohen Zinsaufschlag abbringen. Der Versuch lohnt sich. Darf mir die Bank 500 Euro an Gebühren für die Ausstellung einer Löschungsbewilligung berechnen, wenn ich die Grundschuld für ein zurück gezahltes Darlehen wieder löschen möchte? Die Bank darf Ihnen lediglich die ihr entstehenden Sachkosten berechnen. Also die Gebühr für die notarielle Beglaubigung. Nimmt die Bank das Entgelt sozusagen als Hauptleistung in den Vertrag auf, ist dies unzulässig. Weitere Informationen zu die-sem Thema finden Sie in verschiedenen Gerichtsurteilen. (BGH vom 7.5.1991, Az. XI ZR 244/90 und OLG Köln vom 28.2.2001 Az. 13 U 95/00) Brennen Ihnen auch Finanzfragen unter den Nägeln? Dann schicken Sie Martin-Dieter Herke einfach eine E-Mail: info@unternehmensberatung-herke.de
Leser fragen – Herke antwortet: Ihr Zugang zur Finanzwelt
Heute frisch: Wie sicher sind Bankeinlagen unter dem Einlagensicherungsfonds? Zinsaufschläge für Autohäuser? Gebühren für die Ausstellung einer Löschungsbewilligung?