Von Doris Plate/AUTOHAUS
BMW hat eingelenkt und zahlt seinen Partnern nun zum Bestandsabbau der Leasingrückläufer aus dem zweiten Halbjahr 2017 für jedes Fahrzeug der BMW Bank sowie der Konzerntochter Alphabet aus diesem Zeitraum eine Marketingunterstützung von 1,5 Prozent. So steht es in einem Schreiben des Verbandes Deutscher BMW Vertragshändler (VdB) an seine Mitglieder, das AUTOHAUS vorliegt. Die Berechnungsbasis für die 1,5 Prozent ist der Nettorechnungspreis des jeweiligen Leasingrückläufers. Die Ausschüttung soll bis Ende Februar erfolgen.
Auch für das erste Halbjahr 2018 wurde bereits eine gleich lautende Vereinbarung getroffen. Diese Ausschüttung soll bis Ende Juli erfolgen. Grundlegende strukturelle Probleme beim Thema Leasingrückläufer sollen bis Ende Juni zwischen dem Händlerverband und den Verantwortlichen diskutiert werden. Sowohl der Hersteller als auch die Bank und Alphabet hätten die Absicht bekundet, zu einer gemeinsamen Lösung kommen zu wollen, die für alle beteiligten Parteien tragfähig ist, heißt es in der Verbandsmitteilung.
Der Umgang mit dem Restwertrisiko ist immer wieder ein Problem in der BMW-Handelsorganisation. Bei den Münchnern ist es nämlich so, dass der Händler die Fahrzeuge am Ende der Leasing-Laufzeit zum Schätzwert der BMW Bank zurücknehmen muss. Dieser Schätzwert wird von Schwacke nach einer BMW-Vorgabe generiert. An der Differenz zwischen Buchwert und Schätzwert wird der Händler mit drei Prozent der Unverbindlichen Preisempfehlung (UPE) des Fahrzeugs beteiligt. Dies war ursprünglich als Aufteilung von Chance und Risiko gedacht. Mittlerweile ist es aber überwiegend Risiko, wie aus der Organisation zu hören ist. Mit dem Dieselthema spitzt sich das weiter zu, denn der Dieselanteil bei den BMW-Zulassungen war mit 75 Prozent extrem hoch. Er ist zwar zuletzt drastisch gefallen – die Rede ist von 30 Prozentpunkten –, mit den Rückläufern wird die Organisation aber noch einige Zeit zu tun haben.
Leasingvereinbarungen müssen neu abgeschlossen werden
Anlässlich der Kamingespräche des VdB in Hanau am 21. November hatten die BMW-Händler deshalb eine Petition an ihren Hersteller verfasst, in dem sie diesen dringend um Hilfe gebeten haben. Zum Zeichen, dass es ihnen Ernst ist, hatten viele Händler die Leasingvereinbarungen zum 31. März 2018 gekündigt – ebenso wie die Vereinbarung zur Abnahme der Dienstwagen zum 31. Dezember 2018. Dies soll nun rückgängig gemacht werden. Da aus rechtlichen Gründen eine Rücknahme von einmal ausgesprochenen Kündigungen nicht möglich ist, müssen die Autohäuser die Verträge mit der BMW Bank bzw. Alphabet jetzt neu abschließen. Dies soll unkompliziert möglich sein, heißt es.
Lesen Sie hierzu auch den Artikel in AUTOHAUS 3/2018, das am 5. Februar erscheint.
Idefix
Peter Schwarz, Kfz. Restwertentwicklung und Wertermittlung