Ladesäulen für E-Autos müssen alle ein bis vier Jahre auf ihre Sicherheit geprüft werden. Darauf weist der TÜV Rheinland in einer aktuellen Mitteilung hin. Welches Prüfintervall im Einzelfall gelte, müsse dabei mittels einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden.
Neben der Ladesäulenverordnung des Bundes und den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (DGUV V3) ist je nach Ort der Aufstellung zudem die Betriebssicherheitsverordnung zu beachten. "Nur regelmäßige technische Prüfungen können die optimale Funktion von Ladepunkten sicherstellen. Ihr Nachweis ist für Betreiber zugleich eine juristische Absicherung im Schadensfall", erklärte Theodor Kusemann, Elektrotechnik-Experte bei TÜV Rheinland.
So laufen die Prüfungen ab
Unabhängig vom vorgeschriebenen Prüfintervall sei aber angesichts des hohen Risikos bei Fehlern immer eine jährliche Prüfung ratsam, so Kusemann weiter. Richtschnur dazu seien die Vorgaben des Verbands der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE). Zur Untersuchung gehört zunächst eine Sichtprüfung auf äußerliche Beschädigungen etwa am Ladekabel, Stecker und Display. Danach folgt eine Kontrolle der elektrischen Schutzeinrichtungen, um zu sehen, ob alle Leitungen isoliert und intakt sind.
Um Stromschläge und überhitzte E-Auto-Akkus zu vermeiden muss, zudem die Steuersoftware der Ladestation geprüft werden. Dazu testen die Prüfer mittels einer Fehlersimulation, ob der Schutzschalter auslöst und ob die Software der Station zur Wahl des passenden Ladeszenarios korrekt mit den Fahrzeugen kommuniziert. Ein Prüfprotokoll dokumentiert die Ergebnisse und dient als Nachweis der Normkonformität gegenüber Behörden.