Klauselkontrolle / Rücknahmeverpflichtungen des Herstellers für Ersatzteile in Händlerverträgen sind eng nach dem Wortlaut auszulegen
Knifflige Klausel
Autohaus-Juristen Rechtsanwälte G. Haug und Partner
Mit dem Urteil des BGH vom 18.07.2007 (VIII ZR 227/06; Vorinstanz Oberlandesgericht Frankfurt am Main) wurde eine Entscheidung zugunsten der Händlerschaft getroffen, die im Einzelfall ein sehr erhebliches finanzielles Gewicht haben kann. Es ging konkret um eine Formularklausel in einem Kfz-Händlervertrag, nach der sich der Hersteller verpflichtet, von dem Händler bei Beendigung "dieses" Vertrages auf Verlangen fabrikneue Ersatzteile zurückzukaufen. Die "Master"-Frage war, ob der Rückkaufsanspruch entfällt, wenn der ehemalige Händler im Anschluss an den Händlervertrag für den Hersteller aufgrund eines Service-Partner-Vertrages tätig bleibt. Der BGH hat dies im konkreten Fall verneint.
Zum…
Mehr Infos finden Sie hier!