Bei der aktuellen Hochwasserlage in manchen Regionen Deutschlands nehmen auch Autos Schaden. Doch nicht immer muss ein "Hochwasser-Auto" gleich als Totalverlust abgeschrieben werden. Darauf hat ein Sprecher des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) am Montag hingewiesen.
Ganz wichtig sei überlegtes Handeln, um den Schaden zu minimieren. Keinesfalls sollte versucht werden das Auto zu starten, das zuvor unter Wasser stand, rät der Verband. Ist nämlich Wasser in den Motor eingedrungen, könnte er dabei durch den so genannten "Wasserschlag" beschädigt werden. Selbst wenn das Triebwerk anspringt, bestehe die Gefahr, dass Wasser ins Öl gelangt sei beziehungsweise noch angesaugt werde. Das könnte im schlimmsten Fall ebenfalls zu einem Motorschaden führen.
Auch das Einschalten der Zündung oder anderer Verbraucher kann Kurzschlüsse und andere Probleme in der elektrischen Anlage oder der Fahrzeugelektronik verursachen, warnte der Verband. Daher sollte die Batterie der betroffenen Fahrzeuge schnellstmöglich abklemmt und das Auto – soweit vorhanden – in die betriebseigene Werkstatt geschafft werden. Das Fachpersonal oder die Mitarbeiter einer Partnerwerkstatt können einschätzen, ob sich eine "Trockenlegung" lohnt. Dies geschieht in Abhängigkeit von Zeitwert, Eintauchtiefe und Verschmutzungsgrad des Wasser. Die Betriebsanleitungen nennen manchmal die zulässige "Eintauchtiefe".
Nichttechnische Arbeiten können auch professionelle Gebrauchtwagenhändler ohne angeschlossene Werkstatt durchführen. Schließlich lassen sich mit den Mitteln der professionellen Fahrzeugaufbereitung Wasserschäden im Innenraum in vielen Fällen beseitigen. (msh)
Heinz Kretschmer