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Nutzungsausfall: Keine abstrakte Entschädigung

15.04.2019 06:00 Uhr

Ein Überblick über das jüngste Urteil des BGH zum Nutzungsausfall für gewerblich genutzte Fahrzeuge.

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Des Deutschen liebstes Kind - das Auto - dient der Mobilität, dem Prestige, dem Vergnügen, dem reinen Transport, der Erzielung von Einkommen. Das Auto wird gepflegt und behütet. Für Unfallschäden hat der Unfallverursacher - selbstverständlich - vollständig aufzukommen. In keinem anderen europäischen Land haben sich so umfangreiche und teils spezielle Schadensersatzpositionen etabliert wie in Deutschland. Dies gilt namentlich für die Nutzungsausfallentschädigung, die der Unfallschädiger dem Geschädigten dafür zu zahlen hat, dass ein unfallbeschädigtes Fahrzeug für die Dauer der Reparatur oder Ersatzbeschaffung nicht zur Verfügung steht. Nur in sehr wenigen anderen EU-Ländern wird ein solcher Nutzungsausfall als Schadensersatzposition anerkannt. Spielte die Nutzungsentschädigung in der weiter zurückliegenden Vergangenheit zunächst nur für eine private Gebrauchsentziehung eine Rolle, so…

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