Abtretungsverbot: Kaum bemerkt - aber wichtig
Neue Regelungen zur Zulässigkeit eines Abtretungsverbotes gelten bereits seit dem 01. 10. 2021.
Alle reden über die natürlich wichtigen Änderungen seit 01.01.2022 im Gewährleistungsrecht. Es gab jedoch bereits zuvor im Vertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) - zu wenig beachtete - Änderungen, dies unter anderem eben betreffend die Möglichkeit des Verbots von Abtretungen.
Das BGB lässt es grundsätzlich zu, Rechte (Forderungen) aus einem Vertrag auf jemand anderen zu übertragen, sprich: abzutreten, § 398 BGB. Beim Kfz-Handel hat der Händler jedoch regelmäßig ein Interesse daran, einen Kaufvertrag ausschließlich mit seinem Kunden abzuwickeln. Würde beispielsweise das Recht auf Lieferung (nebst Zahlungspflicht) auf jemand anderen übertragen, könnte das nicht nur den Abrechnungsverkehr durcheinanderbringen, sondern dem Händler würde dann quasi plötzlich ein neuer, ihm unbekannter "Kunde" aufgezwungen werden, dessen insbesondere Bonität er nicht prüfen konnte. Auch könnte z. B…
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