Finanzverwaltung: Kassen-Nachschau
Die Politik geht derzeit mit Vehemenz gegen Steuerhinterziehung vor. Künftig kann die Finanzverwaltung unangekündigt Kassen prüfen.
Bereits im letzten Jahr haben wir Sie in mehreren Ausgaben über das verschärfte Geldwäschegesetz und das neu eingeführte Transparenzregister informiert. Der Gesetzgeber hat sich dazu entschlossen, der Steuerhinterziehung verstärkt den Kampf anzusagen. Dazu wurde u. a. der Schwellenwert für Bargeldgeschäfte auf 10.000 Euro herabgesetzt. Dies bedeutet, dass Bargeschäfte über 10.000 Euro zwar prinzipiell noch möglich, jedoch mit großen, schwer erfüllbaren Pflichten verbunden sind und man deswegen ganz die Finger davon lassen sollte.
Nachfolgend wollen wir Ihnen ein weiteres "neues" Instrument der Finanzverwaltung zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung näherbringen. Nach Umsatzsteuer-Nachschau und Lohnsteuer-Nachschau nun also die Kassen-Nachschau.
Was ist die Kassen-Nachschau?
Die Kassen-Nachschau ist ein von der Außenprüfung unabhängiges, eigenständiges Verfahren, das die…
Mehr Infos finden Sie hier!