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Ausgabe 23-24/2013: Im Zweifel widersprechen

14.04.2014 13:00 Uhr

Garantierevision - Händler sollten die Garantiebedingungen ihres Herstellers prüfen und gegebenenfalls einer Hochrechnung widersprechen, um nicht mit hohen Zahlungen rückbelastet zu werden.

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Häufiger Streitpunkt zwischen Händlern und Herstellern/ Importeuren sind die Garantiebedingungen. Der Hersteller/Importeur gewährt seinen Kunden teilweise umfangreiche Garantien. Der Händler ist verpflichtet, gegenüber den Kunden die Garantiearbeiten durchzuführen. Im Rahmen von Garantie-Audits oder Garantie-Revisionen stellt sich der Vertreter des Herstellers/Importeurs nicht selten auf den Standpunkt, dass die durchgeführten Arbeiten nicht von den Garantiebedingungen gedeckt seien, und beabsichtigt, gewährte Zahlungen zurückzubelasten. Dies kann gerade vor dem Hintergrund, dass die Mehrzahl der Werkstattverträge sogenannte Hochrechnungen vorsehen, zu Existenzgefährdung oder Existenzvernichtung des Händlers führen. Daher ist es empfehlenswert, nach Kenntnis der Vorwürfe diesen unmittelbar zu begegnen.

Garantieausschluss unwirksam

In einem Urteil vom 15. November 2013 hat das…

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