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Ausgabe 03/2009: Im Zweifel für den Kunden

02.02.2009 00:00 Uhr

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Recht + Steuern

Im Zweifel für den Kunden

Gebrauchtwagenverkauf E Sachmängelhaftung oder Garantie? Der BGH entscheidet konsequent verbraucherfreundlich.

AUTOHAUS Juristen Rechtsanwälte G. Haug & Partner

Mit einem am 11. 11. 2008 verkündeten Urteil (Aktenzeichen VIII ZR 265/07) stärkt der BGH weiter die Verbraucherrechte. Zu entscheiden war der Fall eines Gebrauchtwagenkäufers, der vom Händler nach erfolgter Reparatur eines aufgetretenen Getriebeschadens die nach den Bestimmungen einer abgeschlossenen Gebrauchtwagen-Garantie geleistete Materialkostenbeteiligung zurückverlangte. Der Kunde erhielt Recht, da ihm vorliegend nach den Sachmängelhaftungsvorschriften eine kostenlose Reparatur zustand und er sich hierüber bei Bezahlung der Rechnung nicht im Klaren war.

Der konkrete Fall

In der täglichen Praxis ist die entschiedene Fallkonstellation in entsprechenden Variationen ständig…

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