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Handel mit Wiederverkäufern: Daimler schiebt Graumarktgeschäften Riegel vor

12.10.2010 11:03 Uhr
Handel mit Wiederverkäufern: Daimler schiebt Graumarktgeschäften Riegel vor
"FAZ": MB-Niederlassungen ist es seit Anfang Oktober untersagt, Fahrzeuge und Ersatzteile an Wiederverkäufer abzugeben.
© Foto: Sascha Schuermann/ ddp

Die Stuttgarter machen Ernst im Kampf gegen Korruption im eigenen Haus. Nach einem Zeitungsbericht ist es Niederlassungen seit Anfang Oktober untersagt, Fahrzeuge und Ersatzteile an Wiederverkäufer abzugeben.

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Daimler will jetzt Graumarktgeschäfte in seinen europäischen Vertriebsgesellschaften grundsätzlich abstellen. Einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" zufolge ist es konzerneigenen Niederlassungen seit Anfang Oktober untersagt, Autos und Ersatzteile an nicht autorisierte Wiederverkäufer zu liefern. Ein Unternehmenssprecher bestätigte die neue Regelung: "Wir wollen vorbildlicher werden." Weitere Details nannte er nicht.

Nach Recherchen von AUTOHAUS Online wird derzeit aus diesem Grund gegen mehrere Konzernmitarbeiter ermittelt. Leitende Manager aus der Niederlassungsorganisation stehen unter dem Verdacht, Fahrzeuge verbotswidrig an Wiederverkäufer abgegeben zu haben. Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat aktuell bei den Beschuldigten Hausdurchsuchungen durchgeführt. Sollte es zu einer Anklage wegen Betrugs bzw. Untreue kommen, drohen den Beschuldigten Geldstrafen oder sogar mehrjährige Freiheitsstrafen (wir berichteten).

Grundlage der neuen Regelung bildete laut "FAZ" eine interne Untersuchung mit dem Ziel, bestimmte Geschäftsbeziehungen künftig zu unterbinden. Dies betreffe nun auch Mercedes-Händler, soweit diese bisher nicht autorisierte Wiederverkäufer mit Autos und Ersatzteilen beliefert haben. Der Konzern plane offenbar weitere Maßnahmen, so die Zeitung.

Daimler hatte wegen Graumarktgeschäften, bei denen Fahrzeuge an den offiziellen Vertriebskanälen vorbei über nicht autorisierte Händler billig in den Markt kommen, in den vergangenen Jahren mehrmals juristischen Ärger. Brancheninsidern zufolge betrieben in der Vergangenheit sowohl Mercedes-Niederlassungen als auch -Vertreter den Handel mit Wiederverkäufern in großem Umfang. Dieses Geschäft ist gemäß Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) und den Händlerverträgen nicht zulässig, stellt aber im juristischen Sinn keine kriminelle Handlung dar. (rp)

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KOMMENTARE


Peter Pohl

16.10.2010 - 07:37 Uhr

Keiner besonders kluge Entscheidung, wenn der Verkauf von Ersatzteilen an Wiederverkäufer eingestellt ist, dann 1-verliert Daimler sehr viel Geld, 2-müssen bestimmt Mitarbeiter entlassen werden, 3-wenn der Endkunde nur bei Daimler seine Teile kriegt, ist er Wettbewerbswidrig. Da werden jetzt eine Menge Existenzen eingestampft.


threrast@aol.com

29.10.2010 - 06:37 Uhr

Wiederverkäufer sind Dienstleister zum Kunden. Mercedes ist bei weiten nicht in der Lage weder in Niederlassungen noch bei Vertragspartnern Ersatzteile ordentlich in kurzer Zeit zu ermitteln, aber auch nicht bei der Logistik zum Kunden im In- und Ausland. Diese Aktion endet bei Umsatzrückgängen, kurzfristigen Planungsrückstufungen im ET-Bereich in Grössenordnungen und Entlassungen von Lagerpersonal zum Jahresende. Die Geschäfte werden Türken, Araber und Chinesen übernehmen. Scania, Renault und Volvo haben nur darauf gewartet ihre LKW Absatzmarkt zu stärken, nun ist es soweit !


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