Extremfall
Kündigung nach Werkstatttest E Ein Hersteller kündigt einen Servicepartner fristlos, nachdem dieser von einer Autozeitung schlecht bewertet wurde. Ein Präzedenzfall? von Ralf Padrtka und Doris Plate
Das OLG Düsseldorf hat mit einem Aufsehen erregenden Urteil vom 24. 2. 2010 die fristlose Kündigung eines Werkstattvertrags für wirksam erachtet, die der Hersteller aufgrund eines eklatant schlechten Werkstatttests einer Automobilzeitung ausgesprochen hatte. Diese Entscheidung hat für erheblichen Wirbel in der Branche gesorgt. Ob das Urteil verallgemeinerungsfähig ist, haben wir mit Rechtsanwalt Uwe Brossette von der Kanzlei Osborne Clarke in Köln erörtert.
AH: Herr Brossette, darf ein Hersteller allein aufgrund eines schlechten Werkstatttests ohne Abmahnung einen Servicevertrag fristlos kündigen?
U. Brossette: Die Antwort ist ganz klar nein. Wenn nicht besondere Umstände vorliegen…
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