Es kommt darauf an...
Rücktrittsrecht E Reparaturversuche der mangelhaften Kaufsache bei einer Drittfirma schließen den Rücktritt nicht aus.
Von Autohaus-Juristen Rechtsanwälte G. Haug & Partner
Die Resonanz auf das in AUTOHAUS-Online vor sechs Wochen veröffentlichte Urteil des OLG Schleswig vom 22. 2. 2011 war gleichermaßen vielfältig wie uneinheitlich. Es kann doch nicht sein, dass irgendeine Hinterhofwerkstatt an dem Fahrzeug herumdoktert und – nachdem sie das Handtuch wirft – der Verkäufer gleichwohl zur Nachbesserung verpflichtet sein soll. Auf der anderen Seite gab es nicht wenige Stimmen, die das Urteil mit der gebotenen Aufmerksamkeit gelesen haben und zu dem Ergebnis gekommen sind, dass die Entscheidung richtig ist. „Reparaturversuche der mangelhaften Kaufsache bei einer Drittfirma schließen den Rücktritt nicht aus“, hat das OLG Schleswig entschieden (abgedruckt in NJW-RR 2011…
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