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Einstufiges Netz: Mazda verschickt Händlerverträge

20.12.2011 16:09 Uhr
Kooperationsmöglichkeiten, Dispositionsbonus und Stundungsvereinbarung stellen die Mazda-Händler noch nicht zufrieden.
© Foto: Imago/Dean Pictures

Kulante Übergangsregeln sollen den Start in die neue Partnerschaft erleichtern. Kooperationsmöglichkeiten, Dispositionsbonus und Stundungsvereinbarung sind aber noch nicht zufriedenstellend gelöst.

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Die Mazda-Händler hatten ihrem Verband anlässlich der Mitgliederversammlung des Mazda-Händlerverbandes (MHV) Mitte November in München ein klares Mandat erteilt: Beim Thema Dispositionsbonus, bei der Stundungsvereinbarung und bei der Kooperationsvereinbarung müssen noch Verbesserungen erzielt werden. Darüber haben der MHV und Mazda Motors Deutschland (MMD) in den vergangenen Wochen nochmals verhandelt. Heraus kam eine kulante Übergangsregelung für einige Punkte. Grundsätzlich ist der Importeur aber nicht von seinem in München vorgestellten Vertragsentwurf abgewichen. Die jetzt verschickten neuen Verträge, die ab dem 1. November 2012 gültig sein sollen, enthalten weiterhin die auf der Versammlung kritisierten Regelungen.

MMD-Geschäftsführer Josef Schmid betonte am Dienstag in Leverkusen aber, dass der Importeur dem MHV einen weiteren Schritt entgegengekommen sei: "Denn wir wollen, dass bereits der Beginn der neuen, direkten Partnerschaft mit uns mühelos und erfolgreich verläuft." Die von MMD als "kulant" bezeichneten Übergangsregelungen betreffen insbesondere den Dispositionsbonus sowie den Übergang der Lagerwagen. "Beim Dispositionsbonus gelten die ersten sechs Monate des neuen Vertrags – November 2012 bis April 2013 – bereits im Vorfeld als vollständig erfüllt", erläuterte Bernhard Kaplan, Leiter der Mazda-Händlernetzorganisation. Und: "Beim Übergang der Lagerwagen vom Wirtschaftsraum auf die einzelnen Partner erstattet Mazda die entstandenen Zinskosten und stattet die Fahrzeuge mit neuer Zinsfreiheit aus, damit den Händlern hieraus keine Nachteile entstehen."

Großzügige Handhabung zugesichert

Außerdem sicherte Kaplan zu, dass weitere Bonusbestandteile im Qualitäts- und Leistungsbereich zu Beginn des neuen Vertrags ebenfalls sehr großzügig behandelt würden. Zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen für den Handel umfassen gezielte Trainingsprogramme für den zukünftigen Dispositionsprozess sowie Systemschulungen.

Händlerverbandspräsident Werner Prange zeigte sich froh, dass es gelungen sei, diese Übergangsregelungen zu vereinbaren und somit das Gesamtpaket attraktiver zu gestalten. Prange sieht aber immer noch Handlungsbedarf: "Wenn nun noch die Kooperationsmöglichkeiten ausgewogener gestaltet werden und für die ausscheidenden Partner eine akzeptable Lösung gefunden wird, sind wir auf einem guten Weg."

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KOMMENTARE


Detlef Rüdel

20.12.2011 - 17:00 Uhr

Zu den Verträgen, lässt sich klar sagen: Hier muss jeder für die Zukunft sehr sorgfältig abwägen, unter der Betrachtung aller wirtschaftlichen, aber auch rechtlichen Aspekte ob er mit Blick auf das Stundungsprogramm verantworten kann, besagten Vertrag zu unterzeichnen?! Der Herrgott möge alle davor bewahren, jemals in die Situation der Beantragung einer Stundung zukommen. Zu der Aussage gemäß dem Übergang der Lagerwagen auf die einzelnen Partner, lässt sich klar sagen: Das der Partner auch bei Bezug von neuer Vertragsware (Lagerwagen) die Zinsfreie Zeit von 60 Tagen für sich nutzen kann. Daher ist diese Regelung die logische Konsequenz um zu verhindern, dass die Vertragsware an MMD zurück fließt. Mit Der Vereinbarung zur Lagerwagen Übergangsregelung, welche derzeit dem Handel zur Verfügung gestellt wird/wurde, setzt MMD bei Unterschrift voraus, das besagter DP mit MMD zum 01.11.2012 einen neuen Händlervertrag unterzeichnen wird. Vorausgesetzt, das der WRL diese Übergangsregelung mit unterzeichnet?! Mit Sicherheit wird das Jahr 2012 nicht nur in Bezug auf Absatzzahlen ein schwieriges Jahr für den Handel werden.


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