Ein Gespenst geht um in Europa
GVO E Über die Rechtslage und was die Hersteller aktuell daraus machen.
Von Rechtsanwalt Uwe Brossette*
Schaut man sich aktuell um in der Branche, könnte man den Eindruck bekommen, dass schon wieder ein Gespenst umgeht in Europa – diesmal aber das Gespenst der GVO. Hektische Betriebsamkeit allerorten, Kündigungen ganzer Vertriebsnetze, einvernehmlich erzwungene Vertragsanpassungen. Da stellt sich die Frage: Warum ist das eigentlich so?
Vertragsanpassungen?
Denn Fakt ist: Anders als bei der GVO-Reform im Jahr 2002 besteht nach der jetzigen Neuregelung überhaupt keine rechtliche Notwendigkeit, die bestehenden Verträge anzupassen. Sämtliche Verträge, die der Alt-GVO entsprechen, sind auch nach der neuen Rechtslage ab Juni 2013 freigestellt und können bedenkenlos fortgesetzt werden. Jedenfalls gilt dies einschränkungslos für diejenigen Hersteller, die die neue…
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