Steilvorlagen für Händlerrechte: "Die Tür ist einen Spalt offen"
Das Peugeot-Urteil in Österreich macht Hoffnung auf mehr Händlerrechte auch hierzulande. Und es gibt sogar noch mehr Bausteine, die auf eine Verbesserung der Vertragssituation hoffen lassen.
Heureka! Das hat sicher so mancher Händler und so manche Verbandsvertreterin gerufen, als er und sie vom Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) in Österreich gehört haben. Mit Beschluss vom 10. Mai 2020 hatte das Oberlandesgericht Wien bereits Peugeot Österreich dazu verpflichtet, bestimmte Praktiken abzustellen. Am 17. Februar 2021 hat aber nunmehr der oberste Gerichtshof des Nachbarlandes noch einmal bestätigt, dass der Importeur seine Marktmacht gegenüber den Händlern missbraucht hat ( wir berichteten in AUTOHAUS 21/2020 und 8/2021).
Bis zur letzten Instanz
"Endlich hat mal ein Richter sich bis in die Tiefe mit dem Thema beschäftigt", freute sich denn auch ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn über den Erfolg der österreichischen Kollegen. Und endlich haben auch ein Händler und ein Verband die Klage bis zur letzten Instanz durchgestanden, muss man ergänzen. Denn hierzulande wurden…
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