Workshop: Die ESG-Berichtsstandards im Detail
Bei der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts sind die in der CSRD verankerten Standards zu erfüllen. Wie das gelingen kann, veranschaulichten Experten in einem digitalen Workshop der AUTOHAUS Akademie.
Die letzten Wochen des Jahres 2024 sind bereits angebrochen und 2025 rückt immer näher. Somit steht bald der alljährlich anfallende Jahresabschluss auf der Agenda. Ab dem 1. Januar müssen nach der Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD, berichtspflichtige Unternehmen noch zusätzlich Daten für den von der EU geforderten Nachhaltigkeitsbericht erheben.
In diesen Betrieben sollten bereits jetzt eine Strategie sowie ein Team für die Umsetzung des ESG-Berichts feststehen. Da der Nachhaltigkeitsbericht im Lagebericht verortet wird und ebenso strengen Prüfkriterien unterliegt wie der Finanzbericht, ist ein hohes Maß an Sorgfalt bei der Erstellung erforderlich.
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