Der Weg ist frei
Gesetzesänderung F Ab September 2009 gilt die Euro-5-Norm für alle neu homologierten Fahrzeuge. Für die Werkstätten heißt das: Spätestens ab März 2010 freier Zugang zu den Reparaturdaten aller Neufahrzeuge. Von Doris Plate
Fabrikatsgebundene Werkstätten wird es nicht so freuen: Mit Inkrafttreten der Euro-5-Norm am 1. September 2009 müssen die Hersteller bei allen Fahrzeugen, die sie neu in den Markt bringen, die technischen Informationen allen Betrieben über Internet zur Verfügung stellen. Sie dürfen keinen Betrieb gegenüber den autorisierten Händlern und Vertragswerkstätten benachteiligen. Weisen die Hersteller oder Importeur das nicht nach, darf das KBA ihnen keine Typgenehmigung erteilen.
Übergangsfrist
Zwar gibt es noch eine Übergangsfrist von sechs Monaten. Spätestens am 1. März 2010 müssen die Autobauer dieser Pflicht aber nachkommen. Mit einem so genannten "pass…
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