Der Mangel bleibt
Erbschaftsteuer – Der Bundesfinanzhof mahnt eine Überarbeitung des Erbschaftsteuerrechts an. Wesentliche Teile bleiben davon jedoch unberührt und damit weiterhin verfassungswidrig. Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner WPG
Wie Sie sicherlich der Tagespresse entnommen haben (die Schlagzeilen waren unübersehbar), hat nunmehr das höchste deutsche Steuergericht, der Bundesfinanzhof (BFH), das neue Erbschaftsteuerrecht (welches das alte, verfassungswidrige Erbschaftsteuerrecht abgelöst hat) per Beschluss dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. So wie wir im Autohaus schon seit Jahren darauf hingewiesen haben, hat nun auch der Bundesfinanzhof sehr deutlich das gesamte Gesetz (schon wieder (!)) für nicht mit der Verfassung im Einklang befunden. Der BFH hat an Beispielen nochmals deutlich gemacht, dass gerade die leistungsfähigeren Bürger, also besonders…
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