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Cecra sieht Beschleunigung des Strukturwandels

17.07.2002 17:19 Uhr

Creutzig fürchtet Ausbrennen der kleinen und mittleren Betriebe

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"Unter der neuen Gruppenfreistellungsverordnung (GVO), die die Kommission heute beschlossen hat, wird sich der Strukturwandel in unserer Branche beträchtlich beschleunigen", erklärte Jürgen Creutzig, Präsident des europäischen Kfz-Gewerbeverbandes Cecra heute in einer ersten Reaktion auf die Entscheidung der Kommission. Das Ausbrennen kleiner und mittlerer Unternehmen werde in den nächsten drei Jahren im Vergleich zu den vergangenen 30 Jahren beträchtlich zunehmen. Dies ist die Konsequenz der Untersagung der Location Klausel, die zwar jetzt erst am 1. Oktober 2005 in Kraft tritt, aber ohne erneute Überprüfung durch die Kommission. Zustimmung und Kritik Was die neuen Regeln im übrigen angeht, hat das Europäische Kraftfahrzeuggewerbe in einigen Punkten eine ablehnende Haltung zu den Beschlüssen, in vielen Punkten stimmt es aber vollkommen überein. "Zu den Punkten, denen wir nicht zustimmen können, gehören die Untersagung der quantitativen Selektion von Vertragswerkstätten, die sogenannte Re-Organisation der Verbindung zwischen Verkauf und Kundendienst und die Tatsache, dass die GVO Leasingfirmen als Endverbraucher definiert, weil diese einen zweiten Vertriebskanal außerhalb der Vertragshändlerschaft öffnet", fügte Creutzig hinzu. Des weiteren ist die Branche äußerst enttäuscht, dass die neue GVO nicht den Direktverkauf der Hersteller an Endverbraucher verbietet und auch nicht die immensen Investitionen schützt, die alle Vertragshändler und -werkstätten tätigen müssen. Auf der anderen Seite begrüßt Cecra alle Klauseln, die die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Händler gegenüber ihren Herstellern stärkt. Kein separater Vertriebskanal für Supermärkte oder Internethändler Im besonderen wertet Cecra positiv, dass die neuen Regeln keinen separaten Vertriebskanal für Supermärkte, Internethändler und ähnliches öffnen, dass sie den Händlern und Werkstätten erlauben, ihren Vertrag an einen anderen Händler bzw. eine andere Werkstatt zu verkaufen, dass sie die Pflicht der Hersteller beträchtlich ausgedehnt haben, Zugang zu technischen Informationen zu gewähren, dass sie eine zweijährige normale Kündigungsfrist vorschreiben, dass sie die Hersteller zwingen, ihre Kündigung schriftlich mit objektiven Gründen zu versehen und dass sie das Schiedsverfahren beträchtlich ausgeweitet haben, so dass es eine bedeutende Rolle spielen kann, um Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien zu glätten. "Jetzt schaut Cecra nach vorn", schloss Creutzig seine Ausführungen. "Wir helfen den Europäischen Händlerverbänden und ihren Mitgliedern bei ihren Verhandlungen mit ihren Herstellern, um die Verträge anzupassen." (dp)

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