Bezahlen oder zu Fuß gehen
Forderungseinzug E Zurückbehaltungsrecht und Unternehmerpfandrecht als probate Mittel Autohaus Juristen Rechtsanwälte G. Haug & Partner
Es dürfte kaum einen Kfz-Reparaturbetrieb geben, der es noch nicht bereuen musste, ein Kundenfahrzeug nach durchgeführter Inspektion oder Reparatur ohne Bezahlung herausgegeben zu haben. Das Risiko, Rechnungsbeträge aufwändig eintreiben oder gar den Forderungsausfall hinnehmen zu müssen, lässt sich bei konsequentem Gebrauch der Möglichkeiten des Unternehmerpfandrechtes oder auch nur des Zurückbehaltungsrechtes in der Praxis aber weitgehend ausschließen. Gerade im Zeitalter der Kartenzahlung sind keine Gründe ersichtlich, auf eine sofortige Bezahlung der Werkstattrechnung zu verzichten. Auch Barzahler sind in der Regel über unerwartet hohen Reparaturbedarf und zusätzliche Kosten durch telefonische Auftragserweiterung…
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