Arbeitsrecht: Befristete Beschäftigung
Das Bundesarbeitsgericht hat seine ständige Rechtsprechung zur Vorbeschäftigung geändert. Aktuelles zum Befristungsrecht von den
Der Abschluss befristeter Arbeitsverträge ist als personalpolitisches Instrument inzwischen weit verbreitet. Nach einer Presseinformation des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung vom 03.07.2018 hatten ca. 3,15 Millionen respektive 8,3 Prozent aller Beschäftigten im Jahr 2017 einen befristeten Arbeitsvertrag. Dies bedeutete einen neuen Höchststand an befristeten Arbeitsverhältnissen. Nahezu 1,6 Millionen Verträge waren nach der Erhebung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sachgrundlos befristet - somit etwas mehr als die Hälfte aller befristeten Arbeitsverträge. Knapp die Hälfte der befristeten Verträge führten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, 33 Prozent der befristeten Verträge wurden verlängert, 25 Prozent der befristeten Verträge liefen aus. Es geht also um Hunderttausende von auslaufenden Verträgen. Allein aus dieser Zahl ist zu ersehen, dass sich die…
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