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Bankbeziehungen: Autohäuser können sich gegen überhöhte Zinsen wehren

02.03.2012 12:00 Uhr
Autohäuser können sich zumindest gegen eine verpflichtende Leasingrücknahme und überhöhte Bankzinsen wehren.
© Foto: Fotolia/AHO-Montage

Das frühere Ford-Autohaus Niedermair & Reich war mit der Zinspolitik dreier Banken unzufrieden. Es ließ seine Belege von externen Finanzexperten prüfen und wartet nun auf den Entscheid der Schiedsstelle.

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Verspätete Wertstellungen und überhöhte Zinsen können bei mittelständischen Betrieben monatlich Schäden in bis zu vierstelliger Höhe verursachen. Stellt sich heraus, dass eine Bank ihre Forderungen falsch berechnet hat, können Kfz-Händler die zu viel gezahlten Zinsen nach dem Grundsatz der ungerechtfertigten Bereicherung zurückfordern.

Auch das ehemalige Ford-Autohaus Niedermair & Reich aus München war mit der Zinspolitik dreier Banken unzufrieden. Es ließ seine Bankbelege von externen Finanzexperten prüfen und wartet zur Zeit auf den Entscheid der Schiedsstelle Hamburg.

Schon geeinigt hat sich der Münchner Betrieb dagegen mit der Ford Bank beim Thema Leasingrücknahme. In der aktuellen AUTOHAUS-Ausgabe erläutert der ehemalige Geschäftsführer Anton Reich, auf welche rechtlichen Grundsätze sich Händler beim Streit mit Geschäftsbanken oder Leasinggebern berufen können. (AH)

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