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AUTOHAUS next Videokurs: Wehren Sie sich gegen Rechnungskürzungen

01.12.2017 11:30 Uhr
AUTOHAUS next Videokurs: Wehren Sie sich gegen Rechnungskürzungen
Experte Helmut Hutter bei AUTOHAUS next
© Foto: AUTOHAUS

Viele Versicherungen kürzen oft grundlos die Reparaturrechnungen. Wehren Sie sich mit passenden Musterurteilen aus der Branche. Jetzt im AUTOHAUS next Videokurs!

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Das leidige Thema "Rechnungskürzung" durch die Versicherungen nimmt kein Ende. Türgriff beilackieren, Farbtonangleichung, Verbringung, Probefahrten - um nur einige "Klassiker" zu nennen. Aufgrund wenig bis gar keiner Gegenwehr vor allem bei kleineren Beträgen, kürzen Versicherungen Rechnungen, obwohl die Arbeiten oft mit vorliegendem Kfz-Sachverständigengutachten durchgeführt wurden.  AUTOHAUS next zeigt Ihnen in dem neuen Videokurs "Musterurteile", wie Sie mit bereits vorhandenen Urteilen Ihre Forderungen durchsetzen:

  • Drohen Sie bei ungerechtfertigter Ablehnung der Versicherung mit einer Klage
  • Treten Sie auch geringeren Ablehnungen konsequent entgegen, um zukünftige Ablehnungen zu vermeiden
  • Nutzen Sie die Möglichkeit eines kostenlosen Rechtsbeistandes und konzentrieren Sie sich auf Ihre Kerngeschäft, die Unfallinstandsetzung

Jetzt mehr dazu im AUTOHAUS next Videokurs Musterurteile Verbringungskosten. (AH)

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KOMMENTARE


Dieter M. Hölzel

15.08.2017 - 18:37 Uhr

Drohung mit Anwalt hilft nicht weiter, bei Haftpflichtschäden von Anfang an den Anwalt übergeben. Eine Beilackierung welche die Vers. ablehnt soll dann der RA. eintreiben ? Streitwert 150.-- Euro, davon soll der Anwalt leben ? Das ist ungefähr so, wie wenn ein Kfz.-Betrieb vom Verkauf von Radkappen leben soll und sein Personal davon bezahlen muss.Anwalt von Anfang an, dann bekommt unser K U N D E auch tatsächlich seine berechtigten Ansprüche, die so manches Mal auch für eine Anzahlung reichen.


hans

01.12.2017 - 18:22 Uhr

Das OLG Frankfurt hat es als fahrlässig erachtet ,wenn ein Geschädigter einenUnfallschaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwaltes abwickeln möchte. Az.: 22 u 171/13


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