Änderung des Telemediengesetzes: Autohaus als Hotspot
Gibt es nun den problemfreien WLAN-Zugang für Autohausbesucher ohne die Gefahr der Störerhaftung für das Autohaus?
Große Koalition schafft Störerhaftung ab!" "Abmahnanwälte stöhnen - Internetnutzer jubeln!" Mit diesen oder vergleichbaren Überschriften titelten verschiedene Zeitungen als Reaktion auf das vom Bundestag am 2. Juni 2016 in der Fassung des Regierungsentwurfs beschlossenen "Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes". Hintergrund für die teils fast euphorischen Überschriften ist die Erwartung, dass private Anbieter drahtloser lokaler Netzwerke für den Internetzugang (Wireless Local Area Network - WLAN) aus dem Schussfeld von kostenintensiven Abmahnungen und Unterlassungsansprüchen genommen werden. Die Verfügbarkeit des Internets über WLAN wird zunehmend vorausgesetzt und kann durchaus einen Wettbewerbsvorteil darstellen. Dies gilt für Hotels, Cafés, Flughäfen, Wartebereiche im Allgemeinen und - warum auch nicht? - für Autohäuser. Der Autohauskunde kann sich einerseits Wartezeiten…
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