Dringenden Handlungsbedarf sehen Autohäuser und Fabrikatshändlerverbände im Zeichen der Corona-Krise. Wie eine am Dienstag veröffentliche Blitzumfrage des Deutschen Kfz-Gewerbes (ZDK) unter 1.310 Mitgliedsbetrieben zeigt, ging bei 80 Prozent der Befragten der Traffic im Autohaus bereits deutlich zurück. Auch hätten die Auftragseingänge stark nachgelassen.
Verschärft werde die Situation dadurch, dass der Autohandel infolge der am Montag verabschiedeten Leitlinien der Bundesregierung zur Eindämmung der Viruserkrankung in den meisten Bundesländern eingestellt werde. Hinzu komme die schrittweise Schließung von Zulassungsstellen, so dass selbst verkaufte Fahrzeuge nicht mehr an Kunden ausgeliefert werden könnten.
"Viele Fabrikatshändlerverbände sind bereits in Gesprächen mit ihren Herstellern und Importeuren", berichtete Antje Woltermann, ZDK-Geschäftsführerin Betriebs-/Volkswirtschaft und Fabrikate, in Bonn. Die Händler würden eine Reihe drängender Fragen stellen, auf die nun Antworten zu geben seien: "Werden die Jahresziele reduziert? Wie wird mit den für die Verkaufsprämien relevanten Monats- und Quartalszielen verfahren?" In diesem Zusammenhang laute eine Forderung, die Ziele zumindest für die Monate März und April als erfüllt gelten zu lassen.
Zu den weiteren Forderungen gehören das Aussetzen von Abschlagszahlungen für finanzierte Fahrzeuge sowie die Verlängerung der Laufzeiten für finanzierte Fahrzeuge. Woltermann: "Da sämtliche Schulungen abgesagt worden sind, sollten die diesbezüglichen Standards bis auf Weiteres als erfüllt gelten." Und nicht zuletzt sollten Haltungsverpflichtungen für Vorführ- und Lagerwagen vorübergehend ausgesetzt werden. Mit Volvo und FCA haben bereits zwei Importeure Unterstützungsmaßnahmen für ihre Partnerbetriebe auf den Weg gebracht (wir berichteten).
Der ZDK hat Informationen zu rechtlichen, wirtschaftlichen und gesundheitlichen Auswirkungen verbunden mit dem Coronavirus im Internet zusammengestellt. Es wird auch erklärt, wie und unter welchen Bedingungen die Betriebe das von der Regierung beschlossene geänderte Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen können. Das Änderungsgesetz gilt rückwirkend ab 1. März, entsprechende Anträge können ab sofort gestellt werden. Der ZDK bietet auch Mustervordrucke zum Download an.
Corona-Soforthilfe für bayerische Mittelständler
In Bayern können mittelständische Unternehmen seit diesem Mittwoch finanzielle Soforthilfen beantragen: https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/ . Die Unterstützung von bis zu 30.000 Euro für Betriebe unter 250 Mitarbeitern soll für schnelle Liquidität sorgen. In diesem Zusammenhang empfiehlt das Kfz-Gewerbe Bayern auch, beim zuständigen Finanzamt beziehungsweise Gemeindesteueramt (bei Gewerbe- und Grundsteuer) eine Stundung der Steuerschuld zu beantragen. (rp)