Der ADAC ist der Ansicht, dass die Neuregelung der Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) kurzfristig keine Vorteile für den Verbraucher bringen wird. Erst nach Ablauf der Übergangsfristen von einem bis zwei Jahren seien Auswirkungen zu erwarten, und auch dann sei unsicher, ob und in welchem Umfang Endkunden von der neuen GVO profitieren werden, so der Automobilclub heute in einer Mitteilung im Vorfeld der Entscheidung der EU-Kommission. Die voraussichtlich ab dem 1. Oktober 2004 geltende Niederlassungfreiheit für Autohändler mache insbesondere für diejenigen Händler Sinn, "die beim Hersteller billiger einkaufen können, als der ortsansässige Anbieter", so der ADAC. Für die weiteren Bestandteile der neuen GVO ende die Übergangsfrist schon im Oktober 2003. So zum Beispiel die Neuregelung im Verhältnis zwischen Hersteller und Werkstatt. Ein Automobilproduzent müsse künftig jeden Reparaturbetrieb akzeptieren, der die vom Hersteller festgelegten Qualitätsmerkmale erfülle. "Das sorgt für mehr Wettbewerb und wird dem Verbraucher möglicherweise niedrigere Reparaturkosten bescheren", meint der Club. Theorie und Praxis Weitere zu erwartende Vorteile für den Kunden seien sinkende Preise bei den Ersatzteilen und der Zugang zu Reparaturdaten für alle Werkstätten. Letztere sei die Voraussetzung dafür, dass auch freie Werkstätten grundsätzlich jedes Fahrzeug reparieren können, auch wenn in den Praxis Probleme zu erwarten seien, da sich die Anschaffung kostspieliger Diagnosegeräte und Spezialwerkzeuge häufig nicht rentiere. Abschließend plädiert der Club für einen ständigen Informationsaustausch zwischen Hersteller, Vertriebsorganisation und den Werkstätten. Nur so könne der hohe Sicherheitsstandard, der im Umgang mit dem Auto zwingend notwendig ist, erhalten bleiben. (pg)
ADAC: Neue GVO bringt Verbrauchern keine unmittelbaren Vorteile
"Mehr Wettbewerb darf nicht auf Kosten der Sicherheit gehen"