Für die meisten Autohäuser ist es ein eingespielter Prozess, wenn vor dem Jahreswechsel die ersten Vorbereitungen für den Jahresabschluss erfolgen, der dann im folgenden Jahr mit der Veröffentlichung von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, dem Anhang und einem Lagebericht abgeschlossen wird.
Kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden haben darüber hinaus nach HGB §289b seit 2017 die Pflicht zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung. Ab dem Jahr 2025, das heißt im Rahmen des Lageberichts im Jahr 2026, wird die Berichtspflicht auf Nachhaltigkeitsaspekte ausgeweitet. Von dieser Offenlegungspflicht dürfte das Gros der markengebundenen Autohausunternehmen betroffen sein.
Frühzeitig informieren
Welche Kriterien darüber entscheiden, ob Ihr Unternehmen einen Bericht vorlegen muss, erfahren Sie in Modul 1 unseres mehrteiligen Videokurses zur Nachhaltigkeitsberichtspflicht auf AUTOHAUS next. Prof. Dr. Benedikt Maier vom IfA Institut für Automobilwirtschaft führt durch diese Kurseinheit und erläutert zudem, welchen Einfluss die Einführung des Agenturmodells auf die Kriterien für die Nachhaltigkeitsberichtspflicht haben könnte.