Das Bundeswirtschaftsministerium hat in seiner am 5. November veröffentlichten Richtlinie die Förderung für elektrifizierte Fahrzeuge bei Leasinglaufzeiten unter 24 Monaten gekürzt. Die landläufig "Umweltbonus" genannte Förderung fällt damit ab sofort zum Beispiel bei reinen Elektro-Neuwagen, die unter 40.000 Euro Nettolistenpreis kosten und einer Leasingdauer zwischen sechs und elf Monaten, von bisher 6.000 Euro auf 1.500 Euro.
Auch bei Gebrauchtwagen reduziert sich der Umweltbonus: Statt bisher 5.000 Euro gibt es zukünftig bei einer Leasingdauer zwischen zwölf und 23 Monaten nur noch die Hälfte, nämlich 2.500 Euro. Ähnlich drastisch fällt die Kürzung bei Hybriden aus. Die genaue Staffelung entnehmen Sie der unten abrufbaren Tabellen, die der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) veröffentlicht hat.
Erhebliche Einbußen
Die Kunden erwarten also erhebliche Einbußen, da der Förderantrag erst nach Zulassung des Fahrzeugs gestellt werden kann und die Kunden üblicherweise die volle Förderung als Sonderzahlung in den Leasingvertrag eingebracht haben. Die Erstattung wird nun aber bei kurzzeitig geleasten elektrifizierten Fahrzeugen deutlich geringer ausfallen. Da die Bearbeitungszeit der Anträge beim für den Umweltbonus zuständigen Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) derzeit nach Auskunft von Experten zwischen drei und acht Monaten liegt, kann es noch etwas dauern bis die Kunden mit diesem Defizit-Problem in die Autohäuser kommen. "Betriebe sollten sich aber sofort auf diese Änderung einstellen, um wenigstens ab sofort mit der korrekten Förderhöhe zu rechnen", rät Christoph Stricker vom ZDK.
Kurzfristige Änderung
Kurzzeitleasingangebote unter 24 Monate dürften damit seiner Meinung nach für elektrifizierte Neu- und Gebrauchtfahrzeuge nicht mehr konkurrenzfähig sein, da sie in Summe eine viel geringere Förderung als gekaufte oder finanzierte Fahrzeuge erhalten. Diese neuerliche Änderung der Förderrichtlinie, die ohne Übergangszeit veröffentlicht wurde, macht das Handling des Umweltbonus nochmals komplizierter. Sie ist wiederum ohne Rücksprache mit den wichtigsten Interessengruppen erfolgt. "Autohäuser müssen derzeit immer wieder kurzfristige Änderungen adaptieren und Verschlechterungen ausbaden", heißt es dazu vom Verband. Man sei deshalb wiederholt beim Wirtschaftsministerium vorstellig geworden. Bisher leider ohne Erfolg. (dp)
- Kurzzeitleasing - Umweltbonus ab 5. November 2020 (496.5 KB, PDF)