HB ohne Filter: Österreichs Peugeot-Urteil +++ BGH-Diesel-Entscheidung +++ 50 Jahre Autohaus Rehder
Unabhängig, scharfsinnig, auf den Punkt: der aktuelle Wochenkommentar von AUTOHAUS-Herausgeber Prof. Hannes Brachat!
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Datum:
29.05.2020Fundamentale Klarstellungen - Österreichs Peugeot-Urteil +++ BGH-Diesel-Entscheidung – schöne Bescherung! +++ 50 Jahre Autohaus Rehder +++ Zukunftswerkstatt 4.0
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Fundamentale Klarstellungen - Österreichs Peugeot-Urteil
Endlich! Was die DUH als Micky-Maus-Verein mit 361 stimmberechtigte Mitgliedern schafft, ist für andere Verbände wie dem ZDK (38.000 Mitglieder) nicht möglich, nämlich als Verband über begründete Notwendigkeiten eine Verbandsklage zu führen. Traurig! Nein, es muss ein einzelner Händler, ein Betroffener klagen. Der Österreichische Peugeothändler Büchl hat nun langjährig gegen Peugeot Austria (PSA) Klage geführt. Bislang war das immer so - auch vielfach in Deutschland: Sobald der Hersteller oder Importeur kurz vor einer Urteilverkündung feststellt, dass da ein für sie nachteiliges Urteil zu erwarten ist, hat man schnell den Kompromiss mit dem jeweiligen Händler gesucht, die Kasse aufgemacht, bezahlt und eine Schweigeverpflichtung hinterlegt. Endlich liegt eine fundamentale Gerichtsentscheidung über namhafte Sachverhalte vor, die die Händler in Österreich wie in Deutschland seit Jahren beklagen. Jetzt wurde Recht gesprochen, nicht schale Kompromisse geschlossen.
Wie kann es nun anders sein: Für die österreichischen Importeure sind die Feststellungen des Kartellgerichts nicht nachvollziehbar. Klar, sie werden Berufung vor dem Obersten Gerichtshof in Wien einlegen. Nur, dieser kann so einfach auch nicht über das nun vorliegende Urteil hinweggehen. Der Sprecher des Kfz-Einzelhandels im Bundesgremium des Fahrzeughandels KommR Ing. Josef Schirak, der schon über Jahre die Ungleichgewichte in der Hersteller-/Händler-Beziehung ganz konkret offen beim Namen aufgerufen hat: "Das Kartellgericht hat per Urteil in vielen konkreten Details festgestellt, dass seitens der Importeure ganz konkret Marktmachtmissbrauch vorliegt." Das Urteil entspricht Europarecht und erhält damit europäische Dimension. Sprich, da werden jetzt die europäischen Hersteller- und Importeursverbände über alle Kanäle zum Gegensturm blasen und abermals versuchen, ihre (Über-)Macht auszuspielen.
Paar konkrete Beispiele aus dem Urteil: Da werden die Quersubventionen für die eigenen Niederlassungen im Neuwagenpreispolitik angeprangert. Die Kundenzufriedenheitsbefragungen dürfen nicht mehr mit Marge prämiert werden. Endlich, diese subjektiven Willkürakte gehörten seit Jahren vom Tisch. Die Kosten für Mystery-Shopping haben die Hersteller/Importeure selber zu tragen. Nicht kostendeckende Stundenverrechnungssätze bzw. unzureichende Rückerstattung der Teile im Garantiefall sind nicht hinnehmbar. Seit 30 Jahren eine Dauerforderung des Gewerbes und kein Verband brachte dieses Thema bis heute zufriedenstellend gelöst. Das Urteil wird in dieser Frage Wirkung zeigen. Jetzt müssen die Herren der Importeure reden, neue Regelungen auf Augenhöhe mit dem Handel angehen und können sich nicht mehr hinter ihren "Kunstmauern" verstecken. Auch die in den so fernen Europa-Zentralen nicht mehr.
Leider gingen nicht alle Punkte beim Kartellgericht durch. Beispiel: Der unverhältnismäßige Aufwand für die Corporate-Identity-Investitionen ist zugelassen, weil Peugeot dem Händler dafür einen Zuschuss zahlt. Die Juristen können mal wieder nicht rechnen. Da koste eine CI-Installation den Händler 70.000 Euro. Mit Bezugspflicht über den Importeur. Der Importeur bezahle einen Zuschuss von 20.000 Euro. Wenn ich die CI-Materialien als Händler auf dem freien Markt einkaufe, zahle ich dafür 35.000 Euro. Im Klartext, ich könnte auf den Zuschuss verzichten und hätte immer noch die wirtschaftlichere Lösung. Bei mindestens gleicher Qualität. Nein, die Importeursherren oder in Deutschland auch die Hersteller, sie zocken auch auf dieser Ebene unhaltbar ab. Anständig ist das eben nicht!
Fazit: Endlich ist Recht gesprochen worden. Es werden damit berechtigte Forderungen des Handels im Anspruch auf eine neue Ebene gehoben. Den besonderen Aktivisten, dem ehemaligen Peugeot-Händler Büchl und dem Grandseigneur der österreichischen Kfz-Branche KommR Ing. Josef Schirack sei gesagt, Ihr habt ein Stück automobiler Handelsgeschichte geschrieben. Das muss in den Akten festgehalten werden!
BGH Diesel-Entscheidung – schöne Bescherung!
Drei Instanzen mussten verhandeln, bis endlich der BGH als oberste Instanz nach fünf Jahren (!) Recht gesprochen hat. Zuvor wurde auf allen Ebenen, auch vor den Oberlandesgerichten, von Volkswagen stets der Kompromiss mit dem Geschädigten gesucht. Nochmals, fünf Jahre hat diese juristische Malaise gedauert, in der VW systematisch auf Zeit, auf Verjährung, auf Minderzahlung hingearbeitet hat. Wirtschaftlich ist das für VW ja in der Summe ein brauchbares Ergebnis. Fakt ist, von den 2,4 Millionen Autos mit dem EA 189 Motor haben gerade 600.000 Geschädigte gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen. Zu gut erinnere ich mich 2015/2016, wo zahlreiche Geschädigte ihren unmittelbaren VW-Händler in der Dieselmalaise verklagten. In einem Fall hatte ein VW-Händler vor Ort 70 Fälle gerichtlich durchzustehen. Man einigte sich stets vor der Gerichtsverhandlung mit dem Geschädigten, machte massiv die Kasse auf und vereinbarte darüber schriftlich Schweigepflicht! 250.000 Euro Strafe wurden vereinbart, falls einer öffentlich s´Maul aufmacht. Das darf man also nun nach dem BGH-Urteil feststellen, dass die, die einzeln geklagt haben, i.d. Regel besser abschnitten. Trotz des vorliegenden BGH-Urteils sind dort noch weitere 400 Revisionsverfahren anhängig. Außerdem sind noch weitere 60.000 Prozesse von Diesel-Käufern zu bearbeiten. Die Amtsgerichte pfeifen aus den letzten Löchern!
Die Musterfeststellungsklage wurde wegen der VW-Malaise aufgelegt. Daran haben 260.000 Betroffene teilgenommen und wurden zwischen 1.350 bis 6.200 Euro entschädigt. Sie können jetzt keine höheren Anforderungen mehr stellen. Aufgrund des BGH-Urteils muss VW seine Geschäfte rückabwickeln, sprich die Gebrauchtwagen zurücknehmen. Wohin mit den Fahrzeugen? Der Händlerbedarf dafür ist aktuell nicht die große Nummer. Also, VW wird sich vergleichen und viele Kunden werden ihre Fahrzeuge weiterfahren.
Wir halten fest:
o VW hat sittenwidrig gehandelt
o VW hat gegen Mindestanforderungen im Rechts- und Geschäftsverkehr verstoßen
o VW hat arglistig getäuscht
o Der Vorstand hat von den Manipulationen gewusst!
VW hat bislang - inkl. amerikanischer Strafzahlungen - 30 Milliarden Euro für die Dieselmalaise bezahlt. Unvorstellbar, wenn diese Dimensionen VW in den Abgrund reißen würde. 2019 hat Volkswagen einen beruhigenden Gewinn von 13 Milliarden Euro erwirtschaftet. Wer gegenwärtig noch die Problematik bei VW mit dem neuen Golf 8, dem Brot- und Butter-Auto, vor sich sieht (eCall-Notrufassistent), dass in Zwickau der ID 3 auf Halde produziert wird, weil markante Softwareprobleme eine besondere Herausforderung darstellen, der wünscht sich die 30 Milliarden Euro Strafzahlung als aktives Softwareinvestment. 30 Milliarden Euro, die heute für Zukunftsgestaltung fehlen.
Und das sei final gesagt, die amerikanischen Händler erhielten 1,6 Milliarden Dollar Dieselentschädigung. In Deutschland waren und sind die einschlägigen Verbände nicht einmal in der Lage, das Wort Händlerentschädigung in den Mund zu nehmen. Das hat mit Demut nichts zu tun. Das ist totale Unterwürfigkeit bis hin zu Existenzängsten.
Noch was. Das Land Niedersachsen hält an VW eine Beteiligung von 20 Prozent. Selbst eine Staatsbeteiligung sorgt nicht für das berechtigte Anliegen der Geschädigten, sondern nimmt die Betrüger und sich selbst in Schutz! Man sitzt ja als Ministerpräsident bei VW im Aufsichtsrat. Beruhigend, dass der BGH das bestätigt hat, was jeder Normale in der Sache als gerecht gefühlt hat. Fünf Jahre VW-Verhinderungspolitik! Und die Verantwortlichen im Konzern für den größten Industriebetrug der Nachkriegsgeschichte verstecken sich immer noch hinter und unter ihren Schreibtischen bzw. werden mit teurer Juristenstrategie und Geplänkel geschützt.
50 Jahre Autohaus Rehder
Am 15. Mai 2020 sollte das große Firmenjubiläum von Hyundai-Händler Rehder an den Standorten Kronshagen und Dänischenhagen (Kiel) steigen. Am 15. Mai 1970 wurde das Unternehmen von Ursula und Werner Reder gegründet. Heute führen es die beiden Söhne Timo und Marco und Schwiegertochter Irina mit 24 Mitarbeitern weiter. Den Rehders erging es nun so, wie vielen anderen Corona-Geschädigten - sämtliche Jubiläumsfeiern, Neu- oder Erweiterungsbauten, Modelleinführungen, Kundenevents fielen seit 16. März 2020 ins Wasser. Corona-Folgewirkung.
Die Party bei den Rehders war geplant, die Kapelle, Catering bereits bestellt, die Jubiläumsbroschüre quasi fertig. Nicht die Jubelfeier, sondern Covid 19 wurde nun in kürzester Zeit zur größten Herausforderung der Firmengeschichte. Die Rehders, seit 16 Jahren exklusiver Hyundai-Händler, haben ihre Kundenofferte um den überfabrikatlichen Service mit 1 a Autoservice sowie mit KS Autoglas erweitert. 600 Satz Reifen werden im Reifen-Hotel aufbewahrt. Seit 2015 ist das Autohaus Rehder auch Gastgeber der beliebten Babybörse. Statt der Jubiläumsgeschenke wurden zu Spenden für die Umweltorganisation "One Earth - One Ocean" aufgerufen. Welch eine Leistung, wenn Chefin und Chef vereint 50 Jahre erfolgreich am gleichen Seil ziehen! Welches Familienglück, wenn gleich zwei Söhne aktiv die Nachfolge leben. Am Jubeltag hat die Komplettfamilie hinter ihrem Betrieb in Dänischenhagen einen Apfelbaum gepflanzt. Und die Jubelfeier wird zum 51. Geburtstag nachgeholt. AUTOHAUS gratuliert und dankt den Rehders für die langjährige freundschaftliche Branchenverbundenheit!
Impression aus der Jubiläumsbroschüre
Zukunftswerkstatt 4.0
Eigentlich sollte die Zukunftswerkstatt 4.0 mit Pop-up-Konzept auf der Automechanika im September stattfinden. Es soll nun 2021 werden. Die Zukunftswerkstatt wird in Esslingen entstehen und die Strukturen eines Autohausunternehmens realitätsgetreu sowie praxistauglich abbilden und so aktive Hilfestellung im aktuellen Transformationsprozess bieten. Dahinter steht der "Strategiedialog Automobilwirtschaft Baden-Württemberg", in Sonderheit das Wirtschaftsministerium von Baden-Württemberg. Mit der Umsetzung ist das Institut für Automobilwirtschaft beauftragt. Das IfA offeriert nun den einzelnen Betrieben ein individuelles Kooperationsangebot, das beim IfA abgerufen werden kann. Weitere Details zur Zukunftswerkstatt 4.0 unter www.ifa-info.de.
Das Grundkonzept Zukunftswerkstatt 4.0
Spruch der Woche:
"Zuversicht und Hoffnung: Die einzig brauchbaren Prognosen.“ (N. Stoffel)
Wünsche Ihnen ein hohes Fest des Geistes. Wir brauchen den guten Geist!
Ihr
Prof. Hannes Brachat
Herausgeber AUTOHAUS
www.brachat.de
Der nächste HB ohne Filter erscheint am 5. Juni 2020!
TomF