HB ohne Filter: DUH am Pranger, Daimler-Wandlungen, Dienstwagenbesteuerung
Heute mit den Themen: Mobilität - von A nach B! +++ Deutsche Umwelthilfe am Pranger +++ Daimler-Wandlungen +++ Dienstwagenbesteuerung – E-Mobilität zum 1. Januar 2019 +++ Soli-Transparenz
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12.10.2018Heute mit den Themen: Mobilität - von A nach B! +++ Deutsche Umwelthilfe am Pranger +++ Daimler-Wandlungen +++ Dienstwagenbesteuerung – E-Mobilität zum 1. Januar 2019 +++ Soli-Transparenz
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Mobilität - von A nach B!
Automobile Mobilität bedeutet: Wie komme ich von A nach B? Dazu gibt es neben den angestammten Wegen durchaus verschiedene Alternativen. Viele Wege führen nach Rom. Auch über neue Mobilitätsvarianten wie Move, Mytaxi, tamyca, mitfahrgelegenheit, deinbus, peer-to-peer-car-sharing, ridesharing, Uber u.a. Es ist durchaus zu begrüßen, wenn neue Mobilitätsmodelle für Verkehrsfluss sorgen. Der durchschnittliche Autofahrer fährt pro Tag mit dem Auto 42 Kilometer. 23 Stunden steht sein Gefährt. Da sollte mehr Bewegung rein. Und es gibt Städte, in denen belegt das Automobil gut 20 Prozent der Gesamtfläche. Wer den Verkehrsinfarkt verhindern und Stau reduzieren möchte, bedarf innovativer Mobilitätslösungen. Dabei wird die Digitalisierung über Smartphone wichtiger Problemlöser sein. Neue Wege fordern neue Kreativität.
Nun soll der Autoverkäufer zum Mobilitätsberater mutieren. Man kann sich das im Flottenmanagement in Sachen Flottenzusammensetzung, Modellschichtung oder gerade beim E-Auto gut vorstellen. Das ist außer der Bezeichnung nichts Neues. Und wie sieht die Mobilitätsberatung beim Privatkunden aus? Wenn der künftig gezielte Mobilitätsfragen hat, wie er am besten von A nach B kommt, dann fragt er nicht unseren Verkäufer sondern "Alexa" oder Google Assistant, die für ihn komplett alles organisieren beziehungsweise buchen. Wer aktuell in automobilen Handelskreisen hinterfragt, wie Mobilitätskonzepte im Handel aussehen könnten, stößt da auf leere Allgemeinplätze. Anders erläutert. Wir haben über spezielle Interviews in namhaften Händlerkreisen den Stand der Dinge befragt. Unsere Frage: "Wie sieht ihre Handlungsempfehlung für ein Mobilitätskonzept aus, an dem der Handel aktiv eingebunden ist?" Die Antworten waren sehr ernüchternd. Im Klartext, diese Produkte müssen noch erfunden werden. Das ist der aktuelle Mobilitätsstand im Handel.
Wenn beispielsweise VW deutlich macht, dass 2025 rund 25 Prozent des Umsatzes über neue Mobilitätsofferten eingefahren werden, wünschte man sich darüber aus Handelssicht Klarheit wie Offenheit. Da sind neue Wege wie Flatrate oder Autoabo, Kurzzeitmiete, Flottenoptimierungen durchaus denkbar. Gerade beim Weltmarktführer drängt sich die Mobilitätsfrage im Verbund mit dem Handel förmlich auf. Was einst die VW-Händlerschaft mit Euromobil als Autovermietung hielt, gehört heute dem Konzern und läuft unter dem Label "Rent-a-Car". Kurz VW FS. Man möchte darüber Sixt von Platz 1 in der Mobilitätsofferte ablösen. Das Label Rent-a-Car wird an über 1.500 Händler-Standorten geführt. Man ist also deutschlandweit vertreten. Wie sieht dafür das Mobilitätskonzept der Zukunft aus? Wer verfügt über eine derartige Infrastruktur? Rent-a-Car: "Was uns dabei von den anderen Autovermietern unterscheidet, ist die durchgehend beste Ausstattung unserer Fahrzeuge." So die aktuelle Werbeaussage. Das reicht wirklich nicht. Wer in Richtung des autonomen Autos denkt, das künftig "On Demand" (auf Abruf) beim Besteller vor dessen Haustür fährt, kann sich gut vorstellen, dass das dann eine große Wende bei Carsharing wie der klassischen Autovermietung gibt. Auf die innovativen Horizonte, auf Lösungen für und mit dem Handel! Seiteneinsteiger werden das schaffen. Schauen wir uns die Formulierung von Mobilitätsdienstleistungen aus dem neuen VW-Audi-Händlervertrag an, so ist da zu lesen: "Alle Dienste oder Leistungen zur Beförderung von Personen und Sachen auf individuelle Anforderung oder nach individualiserten Bedürfnissen, die insbesondere Mitfahr-, Carsharing, Fahrzeugleih- und Mietdienste sowie diese ergänzende und damit verbundene Dienstleistungen beinhalten." Also, auf die prägenden Inhalte!
Deutsche Umwelthilfe am Pranger
Es stimmt immer wieder nachdenklich, wie lange es dauert, bis sich auf den politischen Bahnen etwas verändert. Erst die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vom 25. Mai 2018 schob das Problem des Missbrauchs von Abmahnungen nach oben. Wie viele Jahre stehen dazu zahlreiche Verbände vor den Toren Berlins, um diese Malaise zu beseitigen? Es liegt ein nicht hinnehmbarer Missstand vor. Die FDP-Fraktion hat im Bundestag die Initiative ergriffen und die Bundesregierung aufgefordert, schnellstmöglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, um rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen effektiver zu begegnen, um die seriösen Akteure zu stützen. Die Bundesregierung hat Zeichen gesetzt und will dafür sorgen, dass künftig bei nicht erheblichen Abweichungen kostenpflichtige Abmahnungen nicht mehr möglich sein sollen.
Vom "Remstal", Schwabenland, ging schon manches Rebellentum aus. Jetzt wurde ein Remstäler Autohändler von der Deutschen Umwelthilfe abgemahnt. Mit Unterstützung der Innung Stuttgart und des Landesverbandes unter Federführung von Hauptgeschäftsführer Carsten Beuss zog er nun bis in die dritte Instanz, sprich Oberlandesgericht Stuttgart. Er unterschrieb die Unterlassungserklärung wegen einer unterlassenen CO2-Angabe in Höhe von 229,34 Euro bei der DUH nicht. Und unser Remstalrebell hat jetzt in dritter Instanz zumindest erreicht, dass sich der Bundesgerichtshof mit der Thematik "Rechtsmissbrauch" beschäftigen muss. Das oberste Gericht muss entscheiden, weil einmal mehr die Politik mit einer soliden Entscheidung ewig zaudert.
Man muss sich vorstellen, dass die Deutsche Umwelthilfe ihre Abmahnungspraxis nur aufgrund eines vom Staat verliehenen Klagerechts ausführen darf. Die DUH verschickt im Jahr 1.500 Abmahnungen und trieb allein 2015 und 2016 4,94 Millionen Euro an Abmahngelder ein! Bei derartigem Abgreifen muss der Vollzeit-DHU-Vereinsvorsitzende Jürgen Resch selbst in Radolfzell am Bodensee sicher nicht darben. Und die DHU, mit IT-Elefantengedächtnis ausgestattet, überprüft all jene, die die Unterlassungserklärung unterschrieben haben, später nach, um dann die "richtige Kohle" aus vollem Rohr abzugreifen. Eine Unterlassungserklärung verjährt nie und ist damit unwiderruflich. Ein Hammer! Die DHU hat in einem Fall nach 13 Jahren noch die Keule gezogen.
Die DHU steht auch maßgeblich juristisch mit entsprechenden Klagen auch hinter den Fahrverboten. Heute entscheiden Gerichte - unterschiedlich, siehe NRW -, nicht die Politik über Fahrverbote! Die klärenden politischen Weichen für die Beseitigung unverhältnismäßiger Abmahnungen sind gestellt. Und dennoch bleibt die Bürgerfrage: Warum dauert das alles so lange? Ein kleiner demokratischer Baustein, an dem mancher Händler das Vertrauen ins demokratische System verloren hat. Neulich zeigte mir ein kleinerer Markenhändler eine DHU-Abmahnrechnung über 5.000 Euro. Für den fiel eine Welt zusammen, auch wenn er es selbst verbockt hat. Ja, auch finanzielle Wahrheit ist oft Grobheit!
Die Presse greift das Wirken der DHU auf!
Daimler-Wandlungen
Wenn einer wie Dieter Zetsche 13 Jahre lang den Daimler-Konzern steuerte, schaut man mit großem Respekt hin. BMW hatte 2004 Daimler vom ersten Premiumplatz verdrängt. Es war einmal. Markant wirkt bei Zetsche auch die Daimler-Chrysler-Ära unter der Ägide Schrempp 1998ff. Zetsche ging in die Staaten und bekam selbst bei Chrysler Beachtliches auf die Beine gestellt. Er war aber auch der, der diesen amerikanischen Fremdkörper in seiner VV-Zeit vom Stuttgarter Chefsessel aus abgestoßen hat. Daimler setzte unter Wolfgang Schrempp für den geplanten Weltkonzern inklusive der "Ehe im Himmel" mit Chrysler 100 Milliarden Euro in den Sand. Chefstratege war zu dieser Zeit der spätere Bahn-Vorstandsvorsitzende Rüdiger Grube. Daimler stand vor dem Ruin. Das klebt eben auch an der Ära Zetsche, soll aber die großen Verdienste, die eigentliche Konzernwende von Dieter Zetsche nicht schmälern. Ab 2013 hat Daimler wieder sichtbar und substantiell Fuß gefasst und BMW dann schnittig rechts überholt.
Nun wurde diese Woche bekannt, dass 2019 nicht nur Dieter Zetsche geht, sondern auch Finanzvorstand Bodo Uebber (59). Wäre er statt dem Schweden Källenius (49) Zetsche-Nachfolger geworden, er wäre geblieben. Uebbers Abgang ist für Daimler ein herber Verlust. Seit 2004 verantwortet er die Bereiche Finanzen & Controlling, Daimler Financial Services sowie Fusionen und Übernahmen. Er schmiedet beispielsweise den Zusammenschluss von Car2go und der BMW-Tochter DriveNow. Bodo Uebber hat auch die neue Struktur für den Konzern ausgearbeitet. Der Daimler-Konzern soll in drei selbständige Einheiten aufgesplittet werden, die kundenwirksamer unter einem Dach einer gemeinsamen Holding beweglicher agieren können. Eigentlich wäre es gut, wenn derartige Umwandlungen auch von dem umgesetzt werden, der sie konzipiert hat. Es soll anders kommen. Zetsche wird nach der vorgeschriebenen Wartezeit von zwei Jahren dann den Aufsichtsratvorsitz von Manfred Bischof (79) übernehmen. Eigentlich müsste der Konzern daran interessiert sein, Bodo Uebber noch ein paar Jahre im Übergang zu engagieren. Die Würfel sind nun anders herum gefallen. Aus welche Gründen auch immer.
Jetzt wird im Wechsel Zetsche-Källenius immer wieder betont, dass mit dem Schweden erstmals ein Ausländer den Vorstandsvorsitz einnehmen wird. Es fällt immer wieder auf, wie die Österreicher verkannt werden. Von 1961 bis 1966 wurde Daimler durch den Österreicher Walter Hitzinger als Vorstandsvorsitzender der Daimler-Benz AG gesteuert. Tu felix austria! Ehre, wem Ehre gebührt!
Dienstwagenbesteuerung – E-Mobilität zum 1. Januar 2019
Die gesetzliche Neuregelung für die geplante Halbierung der Bemessungsgrundlage für die private Nutzung in der Zeit vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021 liegt seitens der Bundesregierung vor. Aktuell wird die Vorlage im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages diskutiert. Pro Jahr werden eine Million Dienstwagen zugelassen. Mit der geplanten Vergünstigung will man das E-Auto im Dienstwagenbereich platzieren. Bislang dominierte dort der Diesel. Inzwischen wird seitens der Flottenmanager die Car Policy überdacht. Dabei spielen Umweltgesichtspunkte durchaus eine gewichtige Rolle. Wer vom Diesel auf den Benziner wechselt, produziert möglicherweise höheren CO2-Ausstoß. Nachdem die Halbierung der Bemessungsgrundlage für den privaten Nutzer künftig pro Monat mehrere hundert Euro ausmachen kann, wird sich mancher Mitarbeiter sicher mit einem E-Fahrzeug anfreunden. Da die Plug-in-Hybride nicht dieselbe Umweltwirkung wie E-Fahrzeuge haben, wird nun eine Abstufung erwogen. Also nicht die Halbierung, sondern 75 Prozent des Bruttolistenpreises. Außerdem wird überlegt, die Laufzeit der Begünstigung für das einzelne Fahrzeug auf drei Jahre zu begrenzen. Das brächte den Herstellern schneller neue Einheiten und würde den E-Gebrauchtwagenmarkt beflügeln. Die Ziellatte für eine Million E-Autos inklusive Hybride wurde neu auf 2022 angesetzt. Die nächsten zwei Jahre kommen rund 50 neue E-Modelle auf den Markt. Außerdem Seiteneinsteiger wie Sono und eGo life. Wenn sich dann endlich die mentale E-Handbremse in der Branche lockert, wird sich da beim E-Auto was rühren.
Soli-Transparenz
Es ist erfreulich, dass Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (60) die sofortige Abschaffung des Soli fordert. Rechtzeitig vor den Landtagswahlen in Bayern und Hessen. Im GroKo-Vertrag ist bisher eine teilweise Abschaffung des Soili bis 2021 vereinbart. Die SPD lehnt die Abschaffung des Soli grundsätzlich ab.
Den Bürgern wird mitgeteilt, dass 2018 bislang Steuermehreinnahmen von 50 Milliarden Euro in die Staatskasse geflossen sind. Was der Bürger nicht erfährt ist, was mit den Mehreinnahmen gemacht wird. Da gehört ein Teil zurück in Steuererleichterung der Wirtschaft – degressive Abschreibung – und der andere Teil sollte an die große Mittelschicht verteilt werden, auf die die Überschüsse zurückgehen. Das sind jene, die jeden Tag verlässlich von siebeneinhalb bis 17 Stunden arbeiten. Arbeiten! Es sollte ein Mechatroniker eben nicht 7,50 Euro pro Monat, sondern mindestens 30 Euro Steuer-Nettoentlastung spürbar sehen.
Spruch der Woche:
„Hoffnung ist viel zu passiv. Wir brauchen Willen."
L. Cohen
Auf einen staatstragenden Wahlausgang in Bayern!
Ihr
Prof. Hannes Brachat
Herausgeber AUTOHAUS
www.brachat.de
Ingo Kampf
Dieter M. Hölzel