Auch Pkw mit älteren Katalysatoren ("US Norm") können künftig eine grüne Plakette bekommen und damit in Fahrverbotszonen einfahren. Dies hat die Bundesregierung auf Antrag der Bundesländer gestern beschlossen. In der geänderten Kennzeichnungsverordnung wird die Vergabe von Plaketten für mit Rußpartikelfiltern nachgerüstete Lkw und Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 1 geregelt. Die momentan gültige Kennzeichnungsverordnung war am 1. März in Kraft getreten. Sie regelt, welche Autos eine zur Einfahrt in eine Umweltzone berechtigende Plakette erhalten können. Bereits die geltende Fassung der Kennzeichnungsverordnung ermögliche es den Behörden der Länder, auch Gruppen, wie beispielsweise Handwerker, Anlieger oder Besitzer von Oldtimern, von Fahrverboten auszunehmen, hieß es in einer Mitteilung des Bundesumweltministeriums in Anspielung auf entsprechende Forderungen aus Politik und Verbänden. Bevor die heute beschlossenen Änderungen in Kraft treten können, muss der Verordnungsentwurf gegenüber der EU notifiziert und dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet werden. Wann die geänderte Fassung dann in Kraft tritt, war der Mitteilung nicht zu entnehmen. Der volle Wortlaut der Verordnung ist abrufbar unter:http://www.bmu.de/luftreinhaltung/downloads/doc/36674.php (ng)